PresseKat - Unternehmen versäumen es, mit ihrer betrieblichen Altersversorgung zu punkten

Unternehmen versäumen es, mit ihrer betrieblichen Altersversorgung zu punkten

ID: 1328097

(ots) - PwC-Umfrage unter 1.000 Beschäftigten:
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist wichtiges Kriterium bei Wahl
des Arbeitgebers / Deutlich mehr als ein Drittel kennt Art und Umfang
ihrer arbeitgeberfinanzierten Versorgung nicht / Informationsdefizit
und Erklärungsbedarf auch bei Entgeltumwandlung / Apps als gute
Möglichkeit, über Vorsorgemodelle zu informieren

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist mit einem Anteil von
46 Prozent die Nummer eins unter den Altersvorsorge-Produkten. Und so
gut wie alle Arbeitnehmer sind sich des Vorsorgebedarfs bewusst.
Trotzdem kennen 41 Prozent ihre eigene arbeitgeberfinanzierte
Versorgung nicht und weniger als ein Drittel entscheidet sich für die
Entgeltumwandlung. Ein entscheidender Grund dafür ist, dass
Unternehmen es versäumen, Beschäftigte über die Vorteile der bAV
aufzuklären. Zu diesem Schluss kommt die Studie "Missverständnis
bAV", für die die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers (PwC) 1.000 sozialversicherte Beschäftigte
befragt hat. "Unternehmen, die sich mit der betrieblichen
Altersversorgung als attraktiver Arbeitgeber positionieren und
Mitarbeiter binden wollen, müssen für ihre bAV-Modelle werben. Die
Vorteile der Entgeltumwandlung wie auch die arbeitgeberfinanzierten
Leistungen sind viel zu wenig bekannt", urteilt Jürgen Helfen,
Partner bei PwC und Experte für Altersversorgungssysteme.

bAV gehört zu den beliebtesten Nebenleistungen

Von Seiten der Beschäftigten ist das Interesse an einer
zusätzlichen Altersabsicherung grundsätzlich groß. 90 Prozent gehen
davon aus, dass die staatliche Rente später einmal nicht ausreichen
wird. Gerade qualifizierte Mitarbeiter schätzen die Möglichkeit einer
bAV besonders: Für mehr als zwei Drittel der jungen Akademiker ist
das Angebot des Arbeitgebers ein Kriterium bei der Stellenwahl. Die




bAV gehört zu den beliebtesten Zusatzleistungen, nur
Weiterbildungsmöglichkeiten werden als noch wichtiger angesehen. Doch
gleichzeitig offenbart die Studie Informationsdefizite: 15 Prozent
erhalten zwar eine komplett vom Arbeitgeber finanzierte
Betriebsrente, aber nur die Hälfte von ihnen hat eine konkrete
Vorstellung, wie viel der Arbeitgeber überhaupt aufwendet, und kann
diese Leistung deswegen gar nicht entsprechend wertschätzen. 75
Prozent der Befragten würden eine Einzahlung von 100 Euro in die
Altersvorsorge einer heutigen Nettoauszahlung von 50 vorziehen - doch
nur knapp ein Drittel von ihnen betreibt Entgeltumwandlung.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist wenig bekannt

Gerade bei der Brutto-Entgeltumwandlung, bei der Beschäftigte
Teile ihres Entgelts steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV
einzahlen können, sieht die Studie besonderen Aufklärungsbedarf: So
wissen viele offensichtlich nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf
Entgeltumwandlung haben: 29 Prozent der Befragten meinen, dass es in
ihrem Unternehmen so etwas gar nicht gebe. In kleineren Betrieben
unter 50 Mitarbeitern liegt dieser Anteil sogar bei 40 Prozent. Zudem
haben viele Beschäftigte keine konkrete Vorstellung, wie sich die
Entgeltumwandlung im ihrem Fall finanziell auswirken würde.

Nur eine Minderheit erwartet rein arbeitgeberfinanzierte Modelle

"Um die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung zu nutzen,
müssen Unternehmen die Bedürfnisse der Beschäftigten stärker
berücksichtigen", rät Helfen. Eine allgemeingültige Erwartungshaltung
gibt es allerdings nicht: So wünschen sich 42 Prozent - unter den
Jüngeren sind es sogar 46 Prozent - von einem idealen Arbeitgeber,
dass er sie bei den eigenen Vorsorgebemühungen mit Zuschüssen
unterstützt. In der Vorläuferstudie von 2014 belief sich dieser
Anteil nur auf 35 Prozent. Nur eine Minderheit (22 Prozent) legt
dagegen Wert auf eine komplett vom Arbeitgeber finanzierte
Versorgungsleistung. Weitere 18 Prozent erwarten gar keine bAV und 19
Prozent wären bereits mit einem Informationsangebot zufrieden. "Eine
arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge, die nach dem Gießkannenprinzip
vergeben wird, geht am Bedarf vorbei und wird von vielen
Beschäftigten kaum wertgeschätzt. Unternehmen betreiben also einen
hohen Aufwand, ohne bei Mitarbeitern damit entsprechend zu punkten",
sagt Helfen.

Als weiteren Schwachpunkt nennt die Studie die unzureichende
Kommunikation zu diesem Thema: Fast die Hälfte der Befragten gibt an,
von ihrem Arbeitgeber keinerlei Erläuterungen zur bAV zu erhalten.
Dabei bleibt offen, ob der Arbeitgeber tatsächlich keine
Informationen bereithält oder ob sie einfach nur nicht ankommen. Je
kleiner die Firmen, desto schlechter fühlen sich Mitarbeiter
informiert: In Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern geben 70
Prozent an, keine Hinweise auf die bAV zu erhalten, in Konzernen mit
10.000 und mehr Mitarbeitern sind es 29 Prozent.

Je mehr Informationskanäle es gibt, desto besser

"Unternehmen tun gut daran, bei der bAV auch ein gewisses Budget
für die interne Vermarktung vorzuhalten", rät Helfen. "Je mehr Kanäle
genutzt werden, desto besser." In ihrem jeweiligen Wirkungsgrad
unterscheiden sich individuelle Beratungstermine,
Info-Veranstaltungen oder Auskünfte über Intranet, Broschüren und
E-Mail nicht sehr stark. Am besten informiert fühlen sich Mitarbeiter
in Unternehmen, die eine breit gefächerte Kombination dieser
Kommunikationskanäle nutzen. Besonders vielversprechend ist darüber
hinaus der Einsatz von Apps. Sie sind zwar bisher nur selten in
Gebrauch, werden aber besonders gut angenommen. Nur bei drei Prozent
der Mitarbeiter, die per App informiert wurden, blieb die Resonanz
aus. Zum Vergleich: Bei den übrigen Kommunikationswegen liegt der
Anteil der Mitarbeiter, die nicht erreicht wurden, bei etwa zehn
Prozent. Besonders bei Arbeitnehmern unter 25 Jahren ist der
Wirkungsgrad von Apps außerordentlich hoch.

"Bei der bAV besteht dringender Handlungsbedarf", so Helfens
Fazit: "Denn ihr Nutzen liegt aus Unternehmenssicht letztlich in der
Wertschätzung der Mitarbeiter begründet. Doch es fehlt an der
entsprechenden Kommunikation mit den Beschäftigten und einer
bedarfsorientierten Ausgestaltung des bAV-Modells."

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pwc.de/bAV_2016

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Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder
eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen
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Pressekontakt:
Dagmar Kurrle
PwC Presseabteilung
Tel.: (069) 95 85 - 6145
E-Mail: dagmar.kurrle(at)de.pwc.com
www.pwc.de


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Datum: 02.03.2016 - 10:30 Uhr
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