PresseKat - Proven Oil Canada (POC) – Countdown zu den ordentlichen Gesellschafterversammlungen

Proven Oil Canada (POC) – Countdown zu den ordentlichen Gesellschafterversammlungen

ID: 1328250

München, 02.03.2016 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB bereits am 23.02.2016 meldete, haben die Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) für den 07. bis 09.03.2016 zur ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen.

(firmenpresse) - Anleger sollten hierbei unbedingt ihre Rechte als Gesellschafter wahrnehmen und den Versammlungen beiwohnen sowie ihre Stimmen abgeben. Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss nehmen.

Ist eine persönliche Teilnahme erforderlich?

Nein, die Anleger der POC können sich bei der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die in im Interesse der Anleger auftritt. Vorsicht dürfte bei einer Beauftragung der jeweiligen Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte als den einzelnen Anlegern.

Auch CLLB Rechtsanwälte werden für ihre Mandanten an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um deren Interessen wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten, empfehlen CLLB Rechtsanwälte, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und sich hinsichtlich der Möglichkeit der Mandatierung mit der Teilnahme und der Abstimmung auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung beraten zu lassen.

Was passiert in der Liquidation mit meinem eingesetzten Kapital?

Für die Anleger der POC stellt sich momentan gerade für den Fall der Liquidation der Fondsgesellschaften die Frage, was mit ihrem eingezahlten Kapital passiert.

„Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die kanadische Objektgesellschaft COGI laufen Anleger Gefahr, einen Totalverlust hinsichtlich des bereits angelegten Kapitals zu erleiden,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälten bestehen wesentliche Prospektfehler, die zu einer unzureichenden Aufklärung der Anleger bei Erwerb der Beteiligungen geführt haben.

Prospektfehler hält auch das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz in einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Prozess für möglich, wie einem vorläufigen Hinweis zu entnehmen ist.





CLLB Rechtsanwälte raten Anlegern daher dringend, sich von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ziel ist hierbei, nicht nur den bereits eingetretenen Schaden ersetzt zu verlangen, sondern auch von möglichen zukünftigen Forderungen der Fondsgesellschaft freigestellt zu werden. Denn auch hinsichtlich der erhaltenen Ausschüttungen ist umstritten, ob diese an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen sind.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei sollten Anleger insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann auch die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de; web: http://www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 02.03.2016 - 13:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Aylin Pratsch
Stadt:

München



Kategorie:

Fonds


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.03.2016

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