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Eckpunkte machen nichts klarer / bpa zu den Eckpunkten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz

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(ots) - "Nun liegen sie vor, die lange erwarteten Eckpunkte
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz und
sie bringen wenig Konkretes und noch weniger Neues. Die Praxisstunden
beim einstellenden Träger werden von bisher 2.500 Stunden um ca. die
Hälfte auf 1.300 Stunden reduziert. Die Auszubildenden sind also nur
noch zum Schnuppern, aber nicht mehr zum vertieften Lernen im
Betrieb. In dem Zusammenhang von einer Vertiefungsphase zu sprechen
irritiert, handelt es sich doch um eine Verflachungsphase. Man muss
sich schon wundern, was das bringen soll? Konsequent ist dieser
Vorschlag nicht", so bpa Präsident Bernd Meurer.

"Noch immer bleiben zahlreiche Fragen offen. Die konkreten
Ausbildungsinhalte bleiben im Unklaren. Und es ist noch immer nicht
die Frage gelöst, wie alle Auszubildenden durch die wenigen Plätze in
der Kinderkrankenpflege geschleust werden sollen", stellte Bernd
Meurer fest.

Interessant sei aber erstmals die Aussage, dass sich das neue
Berufsbild die EU-Richtlinie für die Anerkennung der Krankenpflege
zum Maßstab nehme. "Es wird behauptet, es entstehe ein völlig neuer
Beruf. Aber gleichzeitig wird klargestellt, dass die Verordnung den
Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen genügen müsse. Das heißt übersetzt: Alles
orientiert sich an der Krankenpflege und die Altenpflege und die
Kinderkrankenpflege bleiben schmückendes Beiwerk. Dass das nicht
unsere Zustimmung finden kann, ist klar. Wir werden uns weiter für
den Erhalt eines Berufsabschlusses in der Altenpflege einsetzen. Ich
bin mir sicher, dass diese Eckpunkte die Bundestagsabgeordneten, die
bisher schon skeptisch gegenüber der Generalistik waren, nicht
umstimmen werden", stellte Meurer abschließend fest.

Die Eckpunkte finden Sie auf der Seite des




Bundesgesundheitsministeriums hier: http://www.bmg.bund.de/ministeriu
m/meldungen/2016/ausbildungs-und-pruefungsverordnung-zum-pflegeberufs
gesetz.html

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60


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Datum: 02.03.2016 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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