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Als Folge von Recherchen des Verbrauchermagazins "WDR Servicezeit"
hat die Wettbewerbszentrale am Montag, 29. Februar 2016, die
Online-Plattform Wimdu.de wegen unzulässiger Irreführung des Kunden
und Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.
Der Online-Anbieter, der nach eigenen Angaben mehr als 300.000
Unterkünfte in über 150 Ländern anbietet, mache zu Beginn der Buchung
nicht deutlich, dass im Laufe des Buchungsprozesses weitere Kosten
auf den Kunden zukommen.
Bei Stichproben der WDR Servicezeit stellte sich heraus, dass sich
der beworbene Mietpreis durch später addierte Service-Gebühren um
knapp 15 Prozent erhöht. Je nach Aufenthaltsort und -dauer können die
zusätzlichen Gebühren so schnell mehrere Hundert Euro betragen. Die
derzeitige Preisdarstellung von Wimdu.de suggeriere, so die
Wettbewerbszentrale, dass der Kunde eine Wohnung zu dem zu Beginn
kommunizierten Preis tatsächlich anmieten könne. Dies sei aber nicht
der Fall.
Laut Wettbewerbszentrale muss bei Werbung für den Endverbraucher der
Preis inklusive sämtlicher Kostenbestandteile angegeben werden.
Wimdu.de hat nun bis zum 16. März 2016 Zeit, auf die Abmahnung zu
reagieren. Ändert der Anbieter seine Darstellungspraxis nicht, wird
die Wettbewerbszentrale den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend
machen.
Der Servicezeit-Beitrag zur Preisdarstellung bei Wimdu.de wird am
Donnerstag, 3. März 2016, um 18:15 Uhr im WDR-Fernsehen ausgestrahlt.
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