PresseKat - Haftpflicht – wenn im Hebst die Blätter fallen ...

Haftpflicht – wenn im Hebst die Blätter fallen ...

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Der Herbst ist eine schöne Jahreszeit. Aber wie sieht es mit der Haftpflicht aus, wenn es bedingt durch Laub zu einem Unfall kommt?

(firmenpresse) - In diesen Tagen leuchtet das Laub auf den einzelnen Bäumen um die Wette: Gelb-, Rot-, Grün- und Braunfarben in allen Nuancen sind zu sehen. Wenn die Blätter sanft zu rieseln beginnen, bekommen viele Menschen Lust auf einen ausgedehnten Waldspaziergang, bei dem man so richtig schön durch das herab gefallene Laub rascheln kann.

Doch das Blätterfallen hat auch unangenehme Seiten. Geh- und Radwege und die Straßen können unerwartet glatt und rutschig werden. Wer trägt die Haftpflicht, wenn es zu einem Unfall kommt? Die Frage ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Auf den Geh- und Radwegen vor der eigenen Haustür ist der Hauseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Ist das Haus ganz oder teilweise vermietet, so kann diese Pflicht und damit auch die Haftpflicht auf den/die Mieter übertragen werden. Auf den städtischen Straßen ist in der Regel die Stadt dafür verantwortlich, gefallenes Laub – zumindest im 14-tägigen Rhythmus- zu beseitigen. In einigen Städten und Straßen wird die Arbeit und damit wiederum die Haftpflicht auf die Anwohner übertragen. Herrscht hierüber Unklarheit, so ist ein Nachfragen bei der zuständigen städtischen Behörde empfehlenswert.

Wie verhalte ich mich als Fußgänger, Radfahrer oder als Autofahrer richtig? Auf jeden Fall sollte man auf laubübersäten Flächen Vorsicht walten lassen. Für Autofahrer gilt dieses im Besonderen für Fahrten durch Waldstücke. Gerade hier kann es durch lang anhaltende Nässe in Zusammenhang mit dem Laub zu ungeahnter Glätte kommen, daher ist es ratsam, die Geschwindigkeit anzupassen. Aber auch als Radfahrer kann man schnell ins Rutschen geraten, gerade wenn es um die Kurven geht. Gerät man ins Trudeln, sollte eine Vollbremsung vermieden werden. In solchen Situationen ist das sogenannte „Stotterbremsen“ effektiver und weniger gefährlich. Ist es unzumutbar weiterhin auf dem Radweg weiterzufahren, so darf man ausnahmsweise trotz vorhandenem Radweg auch auf die Straße wechseln. Wer sich als Fußgänger unterwegs ist, sollte ebenfalls Vorsicht walten lassen, um Stürze zu vermeiden. Mit einiger Umsicht können alle Beteiligten sicher durch die Herbstzeit kommen. Mehr zum Thema Haftpflicht und Haftpflichtversicherung ist zu finden unter http://www.stichwort-versicherung.de .




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Bereitgestellt von Benutzer: InaFahr
Datum: 04.11.2009 - 08:25 Uhr
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