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Nicht jeder nimmt nach der Führerscheinprüfung gleich im eigenen
Wagen Platz. Oft nutzen Studenten oder junge Menschen in der
Ausbildung die Autos ihrer Eltern und Großeltern. Irgendwann soll
dann aber doch ein eigener Pkw vor der Tür stehen. Der Autokauf reißt
immer ein tiefes Loch ins Portemonnaie. Sparen lässt sich eventuell
bei der Versicherung des ersten eigenen Wagens.
Wie tief der Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen
muss, kann von seiner bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat er in der
Vergangenheit zum Beispiel regelmäßig das Auto seiner Eltern,
Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann er, wie die HUK-COBURG
mitteilt, eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens
übernehmen.
Wie das geht? Der Verwandte muss - als bisheriger
Anspruchsberechtigter - seinem Kfz-Versicherer mitteilen, dass er auf
den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw
verzichtet. Im Gegenzug beantragt der künftige Versicherungsnehmer
die Übernahme dieses Rabatts. Als Nachweis für die Dauer der
Fahrzeugnutzung teilt er dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange er
einen Führerschein besitzt. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in
welche SF-Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.
Pressekontakt:
Frau Karin Benning
Tel.: (09561) 96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de