(ots) -
In Sachsen explodierten im Jahr 2015 zwei Sprengsätze auf dem
Gelände von Asylbewerberheimen, ohne dass die Polizei dazu eine
Meldung an die Presse geschickt hatte. Das ergaben Recherchen für die
SWR-Doku "Terror von rechts - Die neue Bedrohung" ("Die Story im
Ersten" am 7. März um 22:45 Uhr).
Zwei Explosionen - Ermittlungsverfahren, aber kein Polizeibericht
Beide Explosionen ereigneten sich vor einem Flüchtlingsheim in
Brand-Erbisdorf. Die erste am 1. Januar 2015, die zweite am 22. April
2015. In beiden Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
"Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" (§308 StGB) eingeleitet,
doch in beiden Fällen machte die Polizei keine schriftliche
Mitteilung an die Presse. Emily Haber, Staatssekretärin im
Bundesinnenministerium erklärte dazu im Interview mit der ARD: "Wenn
es ein Sprengstoffattentat war, dann muss es einen Polizeibericht
geben."
Ermittlungsverfahren zu Sprengsstoffexplosion eingestellt In der
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Chemnitz wird der Fall so
beschrieben: "Am 22.4.2015 gegen 15:40 Uhr griff der Angeschuldigte
den Asylbewerber Mouhamed G. vor dem Asylbewerberheim Brand-
Erbisdorf, ohne rechtfertigenden Grund an. Hierbei schrie er in
Richtung des Geschädigten G. und weiterer anwesender Asylbewerber die
Worte "Ich bringe dich um" und "Ich werde die Ausländer
ausschlachten". Anschließend stach er mit einem Messer mit einer ca.
10 cm langen feststehenden Klinge mehrfach in Verletzungsabsicht in
Richtung des Oberkörpers des Geschädigten G.. Dieser konnte zwar
durch aktive Gegenwehr Verletzungen am Oberkörper abwehren, erlitt
jedoch eine Schnittverletzung an der Hand, welche im Krankenhaus
Freiberg behandelt werden musste." Nach der Messerattacke zündete der
Täter einen Sprengsatz. Das Ermittlungsverfahren wegen Herbeiführen
einer Sprengstoffexplosion stellte die Staatsanwaltschaft Chemnitz
ein, weil "keine konkrete Gefährdung" vorgelegen habe.
Haftstrafe wegen Messerattacke
Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung sowie gefährlicher
Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr
und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte
die Verhängung einer Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten beantragt.
Der oder die Täter, die den Sprengsatz am 1. Januar gezündet hatten
blieben unbekannt.
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