(ots) - Nur zwei Drittel aller Autofahrer setzen den
Blinker. Dabei ist richtiges Blinken wichtig, damit andere
Verkehrsteilnehmer frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe
besser einschätzen können. Der ADAC weist darauf hin, dass gerade im
Stadtverkehr kleine, aber häufig vorkommende Unfälle vermieden werden
könnten. Bei Blinkverstößen droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die
Blinkpflicht gilt auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf
Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren
muss der Blinker bereits vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen
Abbiegen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten
Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst
beim Anfahren.
Die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" weisen darauf
hin, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Autofahrer dürfen
nicht blinken, wenn sie in den Kreisverkehr einfahren, beim Verlassen
sind sie jedoch dazu verpflichtet. Der ADAC rät, rechtzeitig vor der
Ausfahrt zu blinken. So können andere Autofahrer zügiger in den
Kreisverkehr einfahren, wodurch der Verkehrsfluss verbessert wird.
Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt
rechts vor links.
Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen will, muss dies vor dem
Ausscheren und Wiedereinordnen mit Hilfe des Blinkers rechtzeitig
ankündigen. Das gilt auch bei einem haltenden Fahrzeug oder einem
anderen Hindernis auf der Fahrbahn.
Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken,
um anderen Fahrern seine Absichten anzukündigen. Dies gilt beim
Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn.
Autofahrer, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere
Unfälle.
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