(ots) - Ein von der schleswig-holsteinischen
Rechtsanwaltskammer benannter Schiedsgutachter in einem Verfahren der
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im VW-Skandal
gegen die ARAG Rechtsschutzversicherung kommt zu dem Ergebnis, dass
hinsichtlich der zivilrechtlichen Ansprüche gute Erfolgsaussichten
bestehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde sich ein merkantiler
Minderwert der Fahrzeuge realisieren. Deshalb bestehen gute
Aussichten, von VW Schadensersatz zu erlangen und vom Kaufvertrag
zurücktreten zu können.
Die ARAG Rechtsschutzversicherung hatte für einen Mandanten die
Deckung verweigert, weil angeblich keine hinreichenden
Erfolgsaussichten bestehen würden. Dem erteilte der Schiedsgutachter
eine klare Absage und bescheinigte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft eine gründliche Bearbeitung des VW
Komplexes, wie er es selten gesehen habe. So führt der
Schiedsgutachter in dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren aus:
"Der Versicherungsnehmer legt eine, wie selten, gründliche und
erkennbar erschöpfende Bearbeitung aller für diesen Streitfall
relevanten Aspekte vor.
Damit besteht zumindest gute Möglichkeit, und damit eben auch
Erfolgsaussicht, dass die Gerichte in den argumentativ umstrittenen
Fragen (Beginn der Verjährungsfrist, Dauer der Gewährleistung,
Zurechnung von Tatbestandsmerkmalen zwischen Verkäufer und
Hersteller) eine verbraucherfreundliche und damit auch für den
Versicherungsnehmer günstige Haltung einnehmen.
Der außergewöhnliche Sachverhalt, insbesondere die große Tragweite
der Manipulation in betrügerischer Absicht, indizieren nach meiner
Einschätzung die Erfolgsaussicht.
Der Versicherungsnehmer kann nicht darauf verwiesen werden,
abzuwarten, seine Ansprüche sind, wenn man den rechtlichen
Überlegungen folgt, fällig. Es vermag nicht zu überzeugen, den
Versicherungsnehmer darauf zu verweisen, dass der Autohersteller
Abhilfe zugesagt hat. Nach zugänglichen Erkenntnisquellen ist derzeit
ungewiss, ob und inwieweit der Hersteller überhaupt in der Lage sein
wird, ausreichende Abhilfe zu schaffen - und mit welchen Folgen.
Außerdem dürfte es bei dem enormen Vertrauensverlust bleiben.
Dieser wird, unabhängig davon, welche Abhilfe in Abstimmung mit
Prüfstellen und Umweltbehörden realisiert wird, dafür sorgen, dass
sich ein merkantiler Minderwert mit hoher Wahrscheinlichkeit
realisiert. Dies allein reicht, um den Versicherungsnehmer zu
schädigen.
Dass er angesichts des komplexen, rechtlich komplizierten und
neuartigen Sachverhaltes außer Stande ist, ohne anwaltlichen Rat und
Beistand dass für ihn wirtschaftlich und rechtlich Sinnvolle zu tun,
liegt für mich auf der Hand.
Schiedsspruch
Ich komme, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen, zu
folgender Entscheidung:
Dem Versicherungsnehmer ist für die beabsichtigte Rechtsverfolgung
Deckung aus dem bestehenden Rechtsschutz-Versicherungsvertrag zu
gewähren."
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte
dem Schiedsgutachter ein Gutachten über die Rechtslage sowie den
Klageentwurf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis fand der
Schiedsgutachter klare Worte für das Vorgehen der ARAG. Die ARAG hat
fälschlicherweise die Deckung abgelehnt.
Damit wurde die Rechtsansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestätigt. Die ARAG lehnt in vielen
Fällen die Rechtsschutzversicherungsfälle mangels hinreichender
Erfolgsaussichten ab. Dieser Vorgehensweise wurde nunmehr eine Absage
erteilt.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
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