(ots) -
Neues Positionspapier der Deutschen Umwelthilfe liefert
Optimierungsvorschläge
Seit 2007 gibt es den Energieausweis für Gebäude. Allerdings wird
er seinem Anspruch bislang nicht gerecht. Und die Umsetzung der
europäischen Energieeffizienz-Richtlinie durch die nationale
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist mangelhaft. Im Zuge der
anstehenden Novellierung der EnEV fordert die DUH die Bundesregierung
auf, den Energieausweis für Gebäude weiterzuentwickeln. In ihrem
Positionspapier "Der Energieausweis - wie sein Potential ausgeschöpft
werden kann" zeigt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation
verschiedene Möglichkeiten auf, um das Instrument zu optimieren und
damit sein Potential für Klimaschutz und Verbraucherinformation
besser zu nutzen.
Das Positionspapier legt aktuelle Defizite offen und macht acht
konkrete Vorschläge, um den Energieausweis inhaltlich und in seiner
Umsetzung zu verbessern. Dazu zählen mehr Verständlichkeit,
Einheitlichkeit und Kontrollen. Ziel ist es, ihn zu einem
verbraucherfreundlichen Instrument zu machen, das Transparenz und
Vergleichbarkeit schafft und langfristig dazu dienen kann,
energetische Sanierungsmaßnahmen und Energieeinsparungen zu fördern.
Nur durch eine gründliche Generalüberholung des Energieausweises kann
dieser in der Bevölkerung an Akzeptanz gewinnen und das Thema
Gebäudeeffizienz in der öffentlichen Debatte verankert werden.
"In Deutschland gibt es derzeit zwei unterschiedliche
Energieausweise. Sie sind für den Laien oft unverständlich und sorgen
nicht dafür, dass man Gebäude miteinander vergleichen kann. Wir
fordern daher einen einheitlichen Energieausweis, der vergleichbare
und verständliche Werte zu Gebäuden liefert und Aussagen über
Heizkosten ermöglicht", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha
Müller-Kraenner. Zudem müsse die Bundesregierung eine Beratungs- und
Informationskampagne ins Leben rufen, um die Öffentlichkeit für das
Thema Energiewende und Energieeffizienz im Gebäudebereich zu
sensibilisieren. Denn Energie- und CO2-Einsparungen in diesem Bereich
seien eine wesentliche Stellschraube, um die Klimaschutzziele zu
erreichen.
Die EnEV sieht vor, dass der Energieausweis bei Besichtigungen und
Werbeanzeigen von Immobilien vorgelegt wird. Agnes Sauter, Leiterin
der Abteilung Verbraucherschutz bei der DUH stellt fest: "Eine
DUH-Abfrage im vergangenen Jahr hat ergeben, dass kein Bundesland
kontrolliert, ob die Daten im Energieausweis korrekt sind, ob er wie
vorgesehen bei Besichtigungen vorgelegt wird, oder ob er bei der
Immobilienwerbung einbezogen wird." Sie sagt: "Es muss in den
Bundesländern klare Regelungen von Kontrollpflichten, -abläufen und
-zuständigkeiten geben, sowie eine ausreichende finanzielle und
personelle Ausstattung der jeweiligen Behörden."
Hintergrund:
Der Energieausweis soll Auskunft über den Energieverbrauch oder
-bedarf eines Gebäudes geben. Er muss seit 2007 für jedes Gebäude
vorliegen und soll die energetische Vergleichbarkeit der Objekte
ermöglichen. Damit soll neben Lage und Preis auch die
Energieeffizienz eines Gebäudes beim Kauf oder der Anmietung ein
wichtiges Entscheidungskriterium sein. Der Energieausweis soll
außerdem Anreize für Betreiber und Besitzer von Immobilien setzen,
ihre Gebäude energetisch zu verbessern, um Marktvorteile durch
Energieeffizienz zu erlangen. Zentrale Werte aus dem Energieausweis
müssen in Immobilienanzeigen genannt und der Ausweis bei
Wohnungsbesichtigungen vorgelegt oder ausgehängt werden.
Zum Positionspapier: http://l.duh.de/p090316
Mehr Informationen: http://www.duh.de/5094.html
Pressekontakt:
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Tel.: 07732-9995 11, Mobil: 0175 5724833, Mail: sauter(at)duh.de
Paula Brandmeyer, Teamleiterin Energieeffizienz
Tel.: 030 2400867-97, Mail: brandmeyer(at)duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133 E-Mail: marggraf(at)duh.de
www.duh.de | https://twitter.com/Umwelthilfe |
www.facebook.com/umwelthilfe