PresseKat - Marktmissbrauch und Kleinanlegerschutz

Marktmissbrauch und Kleinanlegerschutz

ID: 1331209

(ots) - Am 14.03.2016 findet in dem Finanzausschuss des
Bundestages die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem

"Finanzmarkt-Novellierungsgesetz"

statt.

Zu den eingeladenen und zu befragenden Sachverständigen gehört
auch Peter Mattil, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, aus München.

Das Gesetz befasst sich u.a. mit europäischen Vorgaben zum
Marktmissbrauch und zur Marktmanipulation sowie
Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte, die an
Kleinanleger verkauft werden.



Pressekontakt:
Peter Mattil
Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht -

Mattil & Kollegen
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Thierschplatz 3
80538 München
Fon: ++49 / (0) 89 / 24 29 38-0
Fax: ++49 / (0) 89 / 24 29 38-25
Mai: mattil(at)mattil.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  BGH, Urteil vom 19.01.2016: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens wegen Zahlungsverzugs Baden-Württemberger nehmen im Schnitt um 24 Prozent höhere Darlehen auf als Sachsen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.03.2016 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1331209
Anzahl Zeichen: 993

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Marktmissbrauch und Kleinanlegerschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Mattil & Kollegen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Mattil & Kollegen