(ots) - Es mutet zunächst wie Paragrafenreiterei an,
wenn die Landeselternschaft verlangt, den Begriff Unterrichtsausfall
endlich transparent zu definieren. Doch es ist viel mehr als das. Was
die Eltern als Vertreter der Schülerinteressen fordern, ist das
Mindeste dessen, was das Schulministerium unter Sylvia Löhrmann
leisten muss. Wenn man den Unterrichtsausfall bekämpfen will, muss
man sich zu allererst eingestehen, dass es diesen in nennenswertem
Umfang gibt. Und jeder, der ein schulpflichtiges Kind hat, weiß, dass
die Zahl von 1,7 Prozent selbst dann nicht stimmen kann, wenn man nur
die ersatzlos ausgefallenen Stunden zählt. So macht es das
Ministerium. Was heißt aber ersatzlos? Heißt es, dass in dieser Zeit
überhaupt kein Unterricht stattfand? Was haben die Kinder dann
währenddessen gemacht? Wenn das die einzige Definition von
Unterrichtsausfall ist, die die Ministerin gelten lässt, dann ist sie
im falschen Fachbereich tätig. Unterrichtsausfall sollte all das
heißen, was nicht sinnvoll und inhaltlich adäquat ersetzt wird. Wenn
Deutsch ausfällt und durch Biologie ersetzt wird, ist das ein
Ausfall. Wenn die Kinder einfach nur beaufsichtigt werden und
Hausaufgaben machen, ist das ein Ausfall. Die Vorwürfe richten sich
nicht an die Lehrer. Wer krank ist, kann nicht unterrichten. Das
Problem besteht darin, dass die Schulen so knapp mit Lehrkräften
sind, dass es kaum Personal gibt, das einspringen könnte. Ein Fehler
im System. Aber wenn man den nicht beheben will, ist es natürlich
einfacher, so zu tun, als gäbe es gar keinen Unterrichtsausfall.
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