(ots) -
Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Umsetzung, rechtliche
Hürden zur Anordnung von Tempo 30 zu reduzieren, gleichzeitig lehnt
der Automobilclub Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit in Städten ab.
Die geplante Änderung der StVO darf sich nicht zu einer Einführung
von generellem Tempo 30 durch die Hintertür entpuppen, fordert der
ACV.
Jürgen Koglin, verkehrspolitischer Sprecher des ACV: "Eine bloße
Anordnung von Tempo 30 bedeutet nicht, dass die tatsächlich gefahrene
Geschwindigkeit nachhaltig gesenkt wird. Auf breit ausgebauten
Straßen durch die Stadt empfinden Autofahrer diese maximale
Geschwindigkeit als Gängelei."
Die Argumente, Unfallvermeidung durch einen kürzeren Bremsweg und
die Senkung der Aufprallgeschwindigkeit, greifen zu kurz. "Damit das
Tempolimit eingehalten wird, muss es auch akzeptiert werden", so
Koglin.
Baumaßnahmen statt Schilderwald
Abseits von Vorfahrtsstraßen bestehen im überwiegenden Bereich des
innerörtlichen Straßennetzes 30er-Zonen. Zum Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmer in Wohngebieten und vor öffentlichen
Einrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, ist das eine sinnvolle
Anordnung, doch eine wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der
Verkehrssicherheit ist besser durch entsprechende Baumaßnahmen
gewährleistet. Der ACV fordert die kommunalen Straßenverkehrsbehörden
dazu auf, in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen die Möglichkeiten
der Umgestaltung zu prüfen und bei Neubau die Anforderungen aller
Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.
Stau und höhere CO2-Emissionen
Bei der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in Städten und
Ortschaften, warnt der ACV vor der Folge zähfließenden Verkehrs.
Durch die geringe Geschwindigkeit kommt es insbesondere zu mehr
Beschleunigungs- und Bremsvorgängen sowie zu dichtem Auffahren.
Hinzu kommen längere Stand- und Wartezeiten an Kreuzungen und
Einmündungen, die in Kombination mit dem Fahren im niedrigen Gang
einen höheren Kraftstoffverbrauch und höhere CO2-Emissionen bedeuten.
Die Auswirkungen spürt zudem der ÖPNV, für den sich darüber hinaus
durch Fahrtzeitverlängerungen qualitative Nachteile ergeben, die den
Zeit- und Komfortvorteil gegenüber dem Pkw-Verkehr hervorrufen.
Vor dem Hintergrund der Nachteile, die mit der Einführung von
Tempo 30 in Städten verbunden sind, fordert der ACV innerorts keine
flächendeckende Basisgeschwindigkeit von 30 km/h.
Pressekontakt:
Annabel Brückmann, Pressesprecherin, brueckmann(at)acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr, Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
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