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Integrationskurse für geflüchtete Menschen: Verwaltungsrat der BA spricht sich für Verfahrensänderung und Aufstockung der Finanzmittel aus

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(ots) - Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
hat sich bei seiner heutigen Sitzung für eine deutliche
Kapazitätsausweitung und erhebliche Verfahrensvereinfachungen und
-verbesserung bei den Integrationskursen für geflüchtete Menschen
ausgesprochen.

"Die Integrationskurse sind elementarer Baustein auf dem Weg zur
beruflichen und gesellschaftlichen Integration der Flüchtlinge. Beim
Verfahren der Einrichtung der Kurse und der Verteilung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es aber noch deutlichen
Verbesserungsbedarf. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die
Integrationskursverordnung so zu ändern, dass Teilnehmerinnen und
Teilnehmer zukünftig in einem zumutbaren Umkreis schneller einen Kurs
beginnen können und Transparenz über das Angebot herrscht", erklärte
Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Verwaltungsrates. "Das würde zu
geringeren Wartezeiten und einer besseren Auslastung der Kurse
führen. Zugleich sollten die Integrationskurse besser mit den
Angeboten der BA abgestimmt und verzahnt werden."

Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats,
betonte: "Die Mittel für Integrationskurse müssen auf jeden Fall in
der Höhe bereitgestellt werden, dass tatsächlich alle Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive und Geduldete ohne Arbeitsverbot von Anfang
teilnehmen können. Die bisher geplanten 290.000 Plätze reichen dafür
bei weitem nicht aus. Nur mit guter grundlegender Sprachförderung
können auch die notwendigen Maßnahmen der Arbeitsagenturen und
Jobcenter zur Heranführung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive an
eine Ausbildung oder Beschäftigung in Deutschland greifen. Ein
Einspringen der Bundesagentur wie unsere Nothilfe Ende 2015 kann es
nicht noch einmal geben."

Hintergrund der Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen
Mittel für die Integrationskurse und einer Änderung der Verfahren




sind die viel zu langen Wartezeiten für Integrationskurse. Nach
geltender Rechtslage muss sich jeder Asylberechtigte bei einem
zugelassenen Kursträger selbst einen Teilnehmerplatz suchen.
"Angesichts der hohen Zahlen müssen wir durch Verbindung von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Agenturen für Arbeit und
Jobcenter mit der Sprachförderung der Integrationskurse einen
schnelleren Zugang von Asylberechtigten zur Sprachförderung
erreichen", betont Peter Clever.

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Datum: 11.03.2016 - 12:06 Uhr
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