(ots) - Berlin, 11.03.2016 - "Es ist richtig, dass die
Bundesregierung der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente
über Online-Praxen einen Riegel vorschiebt." So kommentierte Prof.
Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, die
Entscheidung des Bundeskabinetts, das Arzneimittelgesetz entsprechend
zu ändern. Demnach soll die Abgabe von verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Verschreibung nach
einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Der
BÄK-Präsident wies darauf, dass es dem Arzt schon jetzt
berufsrechtlich verboten ist, einen Patienten zu behandeln, ohne dass
er persönlich und physisch in Kontakt mit ihm getreten ist.
"Behandlungen und Diagnosen ausschließlich über das Telefon oder über
das Internet reichen einfach nicht aus. Sie können zu Fehldiagnosen
führen und Patienten gefährden. Dass nun eine gesetzliche
Klarstellung erfolgen soll, sorgt für noch mehr Rechtssicherheit auf
diesem Gebiet." In einer Handreichung für Ärzte hat die
Bundesärztekammer Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung
zusammengestellt. Darin weist sie unter anderem darauf hin, dass eine
Beratung oder eine Behandlung nur dann zu einem bestimmten Anteil
unter Einsatz von Print-und Kommunikationsmedien erfolgen kann, wenn
in erforderlichem Maß der persönliche Kontakt zwischen Patient und
Arzt sichergestellt ist.
Weitere Informationen unter http://www.bundesaerztekammer.de/filea
dmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/2015-12-11_Hinweise_und_E
rlaeuterungen_zur_Fernbehandlung.pdf
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