(ots) - "Das vorliegende Gutachten von Professor Dr.
Battis weist eindeutig nach, dass die Beamtenbesoldung in Hessen
derzeit verfassungswidrig ist", ist das Resümee des
dbb-Landesvorsitzenden für Hessen, Heini Schmitt, nach der
Vorstellung des Gutachtens in Wiesbaden.
Der dbb Hessen (beamtenbund und tarifunion) hatte den ehemaligen
Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Dr. hc. Battis mit
einem Rechtsgutachten beauftragt. Ziel ist es, der hessischen
Landesregierung nachzuweisen, dass die Nichtübertragung des
Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst in Hessen verfassungswidrig
ist und damit die Besoldungserhöhung zu erreichen.
Professor Battis hebt in seinem Gutachten besonders hervor, dass
das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngst ergangenen
Entscheidungen zur Besoldung von Beamten, Richtern und Professoren
enge Vorgaben für den Besoldungsgesetzgeber formuliert hat.
Anhand dieser Parameter könne festgestellt werden, dass die
Besoldung für die Beamten in Hessen schon daher verfassungswidrig
sei, weil die Vergleichbarkeit mit der Entwicklung der
Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst nicht standhalte. Erschwerend
komme hinzu, dass der Gesetzgeber eine Nichtanpassung der Besoldung
trotz allgemeiner positiver Entwicklung nur vornehmen dürfe, wenn
dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt sei. Diese Gründe müssten
im Bereich des Systems der Besoldung liegen; das Bemühen Ausgaben zu
sparen, sei hingegen grundsätzlich nicht als ausreichende
Legitimation für eine Kürzung der Besoldung geeignet.
Heini Schmitt wirft der Landesregierung vor, trotz Kenntnis der
Bundesverfassungsgerichtsurteile an der Verweigerung einer
Besoldungsanpassung festzuhalten. "Der dbb Hessen hat im letzten Jahr
mehrfach mit Protestveranstaltungen die Regierung zum Handeln
aufgefordert. Ohne Ergebnis. Jetzt sind die Beamten gezwungen, vor
Gericht ihre gerechte Entlohnung zu erstreiten."
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Thomas Müller
Pressesprecher
Stellv. Landesvorsitzender
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