(ots) - Anlässlich der Ankündigung der Bundesregierung,
Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge einzuführen, hat das
Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme
veröffentlicht. Dazu erklärt das Institut:
"Wohnsitzauflagen sind schwere, unverhältnismäßige Eingriffe in
das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes, die die
Betroffenen bei der Ausübung weitere Rechte und ihrer
Lebensgestaltung erheblich einschränken. Solche Auflagen, nicht nur
für Flüchtlinge im Asylverfahren, sondern auch für anerkannte
Flüchtlinge vorzusehen, verstößt gegen die Genfer
Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Daher sollte die Bundesregierung keine Wohnsitzauflagen für
anerkannte Flüchtlinge einführen.
Wohnsitzauflagen haben weitreichende Folgen, indem sie die
Betroffenen daran hindern, etwa eine Wohnung zu finden oder Arbeit
aufzunehmen. Sie sind damit ein ernstes Integrationshindernis.
Wohnsitzauflagen führen ferner dazu, dass die Aufrechterhaltung
familiärer und freundschaftlicher Bindungen erschwert oder sogar
unmöglich gemacht wird.
Solche Auflagen können deshalb weder mit einer gleichmäßigen
Verteilung der Sozialleistungslasten zwischen den Kommunen noch mit
der pauschalen Behauptung, sie wirkten Integrationshemmnissen
entgegen, gerechtfertigt werden.
Stattdessen sollten Bund, Länder und Kommunen in Reaktion auf die
deutlich gestiegene Anzahl von Menschen, die in Deutschland Schutz
suchen und als schutzbedürftig anerkannt werden, die Möglichkeiten
gesellschaftlicher Teilhabe in den Kommunen erhöhen. Dazu gehören
etwa ein schneller Zugang für Kinder zu Kindertageseinrichtungen,
eine zügige Einschulung von schulpflichtigen Kindern und
Jugendlichen, ortsnahe Angebote für Sprachkurse, Angebote und
Programme für den Einstieg ins Arbeitsleben beziehungswiese in eine
berufliche Ausbildung junger Menschen vor Ort und, insbesondere im
ländlichen Bereich, Angebote für die Freizeitgestaltung junger
Menschen.
Überdies sollten Bund, Länder und Kommunen dringend alle
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit insbesondere in
Ballungsgebieten und Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt schnell
und bedarfsgerecht neue Sozialwohnungen gebaut werden. Der Bedarf und
Zugang muss sich dabei selbstverständlich am Bedarf aller Menschen
orientieren, nicht nur am Bedarf nach Deutschland geflohener
Menschen."
Menschenrechtliche Bewertung von Wohnsitzauflagen für anerkannte
Flüchtlinge. Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
(09.03.2016) http://ots.de/aJRlA
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