PresseKat - GarantieHebelPlan '08 - Werden Anleger nun von der Fondsgesellschaft verklagt?

GarantieHebelPlan '08 - Werden Anleger nun von der Fondsgesellschaft verklagt?

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Mahnbescheide gegen Anleger der Garantie Hebel Plan `08. Was ist zu tun?

(firmenpresse) - München, 15.03.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits meldete, beantragt die Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan `08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG anscheinend vermehrt Mahnbescheide gegen ihre Anleger. Anscheinend sollen auf diesem Wege ausstehende Einlagen eingenommen werden.

Bei der GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG handelt es sich um eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Unternehmensgegenstand sollte nach Informationen des Emissionsprospekts die Investition in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds sein. Überdurchschnittliche Erträge sollten hierbei nach den Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Einlage konnte entweder sofort oder in Form eines Ratensparplans gezeichnet werden. Insbesondere bei den Ratensparplänen wurden teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

Vielen Anlegern war bei Zeichnung jedoch nicht bewusst, dass sie nach handelsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich vom ersten Tag in voller Höhe der Zeichnungssumme haften. Daher haben viele Anleger – auch aus Unkenntnis über die rechtliche Lage – in den letzten Jahren die monatlichen Überweisungen an GarantieHebelPlan ’08 eingestellt, nachdem sich negative Pressemitteilungen über die wirtschaftliche Entwicklung von GarantieHebelPlan ’08 gemehrt hatten.

Wie sollen Anleger nun auf einen Mahnbescheid reagieren?

Wir empfehlen nach wie vor, unmittelbar anwaltlichen Rat aufzusuchen, wenn Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter „Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger, aus dem ohne Weiteres die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.





CLLB Rechtsanwälte beraten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 15.03.2016 - 14:52 Uhr
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