(ots) - Millionen von Bankkunden mit einer Baufinanzierung
haben noch bis 21. Juni die Chance, Tausende Euro zurückzubekommen.
Rund 80 Prozent der Baufinanzierungen im Zeitraum vom 1. November
2002 bis Juni 2010 enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen,
berichtet das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip.
Verbraucher mit einem solchen Fehler im Vertrag können widerrufen und
die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Erst ein Bruchteil hat
diese Chance genutzt. Finanztip erklärt, wie Verbraucher am besten
vorgehen und empfiehlt spezialisierte Rechtsanwälte.
Wer seinen fehlerhaften Vertrag über eine Baufinanzierung
widerrufen will, muss sich beeilen. "Der Bundestag hat nämlich eine
Amnestie für Banken erlassen", sagt Dr. Britta Beate Schön,
Rechtsexpertin bei Finanztip. Mit dem Umsetzungsgesetz für die
Wohnimmobilienkredit-Richtlinie führte er ein Ende des "ewigen
Widerrufsrechts" ein. Das Widerrufsrecht für Altverträge erlischt
drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also am 21. Juni 2016.
Da etwa 80 Prozent der Kreditverträge aus der Zeit zwischen 2002
und 2010 fehlerhaft sind, geht es um viel Geld: Das Darlehensvolumen,
das im Feuer steht, beläuft sich auf etwa 690 Milliarden Euro. Bei
einer durchschnittlichen Darlehenssumme von 220.000 Euro handelt es
sich damit um rund 3 Millionen Verträge. Die von Finanztip
empfohlenen Anwälte hatten bis Ende 2015 knapp 50.000 Belehrungen
geprüft.
Prozessfinanzierer übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten
Verbraucher können durch den Widerruf und die Rückabwicklung des
Vertrages die Restschuld ihres Kredits in der Regel um 10 bis 20
Prozent reduzieren. Zusätzlich profitieren sie von den mittlerweile
viel niedrigeren Zinsen. Wer eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt
hat, kann diese zurückverlangen, auch wenn der Kreditvertrag längst
beendet ist. Finanztip führt reale Fälle auf, in denen Banken rund
20.000 Euro zurückzahlen mussten.
Das Online-Verbrauchermagazin nennt auch Anwaltskanzleien, die
bereits zahlreiche Verfahren auf diesem Gebiet angestrengt und
abgeschlossen haben. Kunden, die das Prozesskostenrisiko scheuen und
keine Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt Finanztip sogenannte
Prozessfinanzierer wie Metaclaims. Diese bekommen bei Erfolg zwischen
30 und 40 Prozent der erlösten Summe. Geht das Verfahren verloren,
muss der Kunde nichts bezahlen.
Weitere Informationen unter: http://ots.de/1Vzhm
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