PresseKat - NOZ: Weißer Ring: Verschärfung des Sexualstrafrechts geht nicht weit genug

NOZ: Weißer Ring: Verschärfung des Sexualstrafrechts geht nicht weit genug

ID: 1334206

(ots) - Weißer Ring: Verschärfung des Sexualstrafrechts
geht nicht weit genug

Bundesvorsitzende Müller-Piepenkötter: Grapschen ist sexuelle
Belästigung

Osnabrück. Die Opferorganisation Weißer Ring hält die vom
Bundeskabinett beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts für zu
schwach und lückenhaft. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Donnerstag) sagte die Bundesvorsitzende des Weißen Rings,
Roswitha Müller-Piepenkötter: "Das ist ein klitzekleiner Schritt in
die richtige Richtung, aber er geht nicht weit genug." Jede sexuelle
Handlung, die gegen den erklärten Willen oder ohne Einverständnis des
Opfers erfolge, müsse unter Strafe gestellt werden. "Wenn auf einer
Party-Meile ein Mann einer fremden Frau an den Busen grapscht oder
ihr den Slip herunterzieht, dann ist das natürlich eine sexuelle
Belästigung", sagte die ehemalige CDU-Justizministerin in
Nordrhein-Westfalen. Das Grapschen stehe bislang aber laut
Gesetzentwurf nicht unter Strafe. "Das muss geändert werden. Ein
klares ,Nein' sollte für die Bestrafung ausreichen."

Zudem kritisierte Müller-Piepenkötter die Einschränkungen des
Gesetzentwurfs. Demnach sollen sexuelle Handlungen nur dann strafbar
sein, wenn sich das Opfer aus Angst, aus körperlichen oder
psychischen Gründen oder wegen des Überraschungsmoments nicht
widersetzen kann. "Das muss vor Gericht nachgewiesen werden",
kritisierte die Vorsitzende des Weißen Rings. "Die Gerichtsverfahren
werden dadurch für die Opfer belastender." Die Lücken würden sich
auch bei der Strafverfolgung in Deutschland zeigen: 1994 hätten noch
21,6 Prozent der Anzeigen wegen Vergewaltigung zur Verurteilung des
Täters geführt, 2012 seien es nur noch 8,4 Prozent gewesen. Der
Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll es Opfern
leichter machen, bei einer Vergewaltigung eine Bestrafung des Täters




zu erreichen. Der Entwurf stellt sexuelle Handlungen auch dann unter
Strafe, wenn der Täter keine Gewalt angewendet oder damit gedroht
hat.



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Datum: 16.03.2016 - 12:43 Uhr
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