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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 14.
April 2016 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle, Roland
Rainer Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 5.
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 6. Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2016
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 04. April 2016 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. April 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail:
anmeldung.post(at)hauptversammlung.at Per Post: c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Köppel 60, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)
III. DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 04. April 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 24. März 2016 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 11. April 2016
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Die Aktionäre
werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl
nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem
anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen.
Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel)
zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens 24. März 2016 zulässige
Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von §
109 AktG und/oder bis spätestens 05. April 2016 zulässige
Beschlussvorschläge von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im
Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten
Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft
zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten
Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die
Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar
Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens
am 13. April 2016, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär
zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung
per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der
Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 13.
April 2016 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen
hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht
auf Ausübung seiner Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem
Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht und
insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär,
der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem
Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus
gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht. Ausdrücklich wird
darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief
der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass
der Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am
11. April 2016 unter einer der oben genannten Adressen zugeht.
Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen -
für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen
Sorge tragen.
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 13. April 2016, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per
Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Köppel
60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der
erteilten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für
den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Als
besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1
8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der Aktionär hat
Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und
119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
24. März 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Haidingergasse 1,
1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 05. April 2016 der
Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd.
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43 (0)
57767-30409 zugeht. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich
ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens am 24. März 2016
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir
zugänglich.
VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind
spätestens am 24. März 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss 2015 samt
Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015, - Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, - Geschäftsbericht 2015 der
Österreichische Post AG, - Unterlagen zur Briefwahl (Formular
Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt), - Formulare für die
Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt EUR 337.763.190,--, zerlegt in 67.552.638 Stück
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 67.552.638
Stück.
IX. TEILWEISE ÃœBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Alle
Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am
14. April 2016 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.post.at/ir
verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der
Hauptversammlung erfolgt nicht. Um den reibungslosen Ablauf bei der
Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 8.30 Uhr.
Wien, im März 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor(at)post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch