Auskunfteien und Rating-Agenturen sind keine Götter
(PresseBox) - Rating-Agenturen und Auskunfteien beurteilen die Kreditwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen. Oft kommt das ?Scoring-Verfahren? zur Anwendung. Aber: Woher weiß man, dass diese Bewertungen auch Hand und Fuß haben? Und: Muss ein Unternehmer eine schlechte Bewertung immer auf sich sitzen lassen? Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) hat drei Gerichtsurteile zum Thema ?Unternehmensbewertungen? zusammengestellt.
Fall 1: Schlechte Bewertung frei erfunden
... Die Kauffrau erhob Unterlassungsklage. Vor Gericht erwies sich, dass der Risikoindikator aufgrund von vier Faktoren ermittelt worden war. ... Alles in allem sei die äußerst negative Bewertung ?ohne jede sachliche Basis? erfolgt. Der Unterlassungsanspruch war damit begründet. (AZ siehe Beitrag im PT-Magazin)
Fall 2: Schadenersatz wegen Meldung bei der Schufa
... Der Kunde beauftragte nun eine Rechtsanwältin damit, für die Tilgung des aus seiner Sicht falschen Schufaeintrags zu sorgen. ... Insgesamt habe keine der Voraussetzungen für eine solche Meldung vorgelegen. Der Installateur musste daher Schadenersatz leisten. (Amtsgericht Halle, AZ siehe Beitrag im PT-Magazin)
Fall 3: Kein Schadenersatz wegen Bonitätsbeurteilung
... Der Betrieb verklagte die Auskunftei auf Unterlassung und Schadenersatz unter anderem nach § 824 BGB (Kreditgefährdung durch wahrheitswidrige Angaben). Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass die Bonitätsauskunft hier als zulässige Meinungsäußerung anzusehen sei. (Bundesgerichtshof, AZ im Beitrag des PT-Magazin)
Das PT-Magazin bietet mittelständischen Unternehmern eine neue Kommunikationsplattform im Vergleich zu anderen Wirtschaftsmagazinen. Der Unternehmer wird als persönlich agierender und meist haftender Macher und Initiator angesprochen, als Entscheider von Outsourcing bis zu Personalaufgaben und technischen Investitionen.
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