(ots) - Kommission könnte Impulse für die Weiterentwicklung
liefern
Vor 40 Jahren, am 18. März 1976, hat der Deutsche Bundestag das
Mitbestimmungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß:
"Unser Mitbestimmungsmodell ist eine ganz entscheidende Grundlage
für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen in Deutschland und
damit für den Wohlstand im Land. Es dokumentiert, dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr sind als nur
Produktivkapital. Damit knüpft es an die Grundlagen der Christlichen
Soziallehre an, nach der die Mitbestimmung im wirtschaftlichen
Bereich zur Vollendung der menschlichen Person und seiner Würde
gehört.
Mitbestimmungsrechte schaffen Identifikation mit dem Betrieb und
können nachweislich die Qualität unternehmerischer Entscheidungen
heben. Unsere Mitbestimmung ist damit auch ein Trumpf im
internationalen Wettbewerb. Es ist daher nur folgerichtig, dass die
Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt hat, das deutsche
Mitbestimmungsrecht auch über europäische Harmonisierungsprozesse
hinweg zu erhalten und wenn erforderlich zu verteidigen.
Entgegen anderslautender Behauptungen ist unsere Mitbestimmung
kein alter Zopf. Ihre Grundzüge sind nach wie vor hochaktuell. In
Zeiten von Digitalisierung und Globalisierung mit rasanten und
weitreichenden Veränderungen in Wirtschaft und Arbeitswelt müssen wir
aber den Blick auf eine notwendige Weiterentwicklung richten. Eine
Kommission nach Vorbild der Biedenkopf-Kommission vor über 40 Jahren
könnte hierzu wichtige Impulse liefern. Ihrer Arbeit muss die
Erkenntnis zugrunde liegen, dass eine funktionierende Mitbestimmung
in Zeiten der Veränderung eine Chance darstellt - und keinesfalls
einen Nachteil."
Hintergrund:
Das Mitbestimmungsgesetz wurde 1976 in der Zeit sozial-liberalen
Koalition auch mit der großen Mehrheit der Stimmen der Unionsfraktion
beschlossen. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung in Betrieben mit
über 2000 Beschäftigten. Es ging aus den Empfehlungen einer
Kommission unter Leitung eines bedeutenden Unionspolitikers,
Professor Kurt Biedenkopf, hervor. Einer der Redner in der
Plenardebatte war der spätere Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Den
Auftakt für eine bemerkenswerte Tradition der Mitbestimmung in
Deutschland hatte ebenfalls ein Christdemokrat gesetzt: Unter dem
ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde 1951 das
Montan-Mitbestimmungsgesetz als bisher weitreichendstes
Mitbestimmungsgesetz in Deutschland verabschiedet.
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