(ots) - Der demografiebedingte Fachkräftemangel und die
verlängerte Lebensarbeitszeit machen es nötig, Arbeitnehmer so lange
wie möglich gesund und fit zu halten. Vorbeugende Maßnahmen wie die
Reduzierung der körperlichen Belastung bei bestimmten Tätigkeiten,
aber auch eine altersgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes tragen
dazu bei. Besonders im produzierenden Gewerbe sowie im Bereich Lager,
Logistik und Transport können Mitarbeiter allerdings oft nur mit
entsprechender Auf-, Nach- oder Teilqualifizierung länger im
Unternehmen beschäftigt bleiben.
Berufliche Rehabilitation durch Rentenversicherung
Wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht
mehr ausüben können, empfiehlt sich eine berufliche Rehabilitation
durch die Rentenversicherungsträger. "Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben können gewährt werden, wenn die
rentenversicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist.
Dies ist ebenfalls möglich, wenn die gesetzliche Rentenversicherung
ansonsten eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zahlen
müsste", erläutert Hans Björn Glock, TÜV Rheinland-Experte für Aus-
und Weiterbildungen. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem
technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel sowie die Förderung von
abschlussorientierten Aus- und Weiterbildungen. Darüber hinaus fallen
Umschulungen oder gezielte Trainings und spezielle Orientierungs- und
Integrationskurse für Rehabilitanden darunter.
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