(firmenpresse) - Bei der Abdeckung der Kosten für Sicherheitsschuhe (http://www.arbeitskleidung-stuttgart.de/sicherheitsschuhe/) kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden. In verschiedenen Branchen sind sie als Schutzkleidung nach den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben, wobei wiederum Unterschiede bei den Ansprüchen nach den jeweils auszuführenden Tätigkeiten gemacht werden. Die Reglungen der Arbeitsstättenverordnung werden von den einzelnen Berufsgenossenschaften aufgegriffen und präzisiert.
Wann müssen Sicherheitsschuhe getragen werden?
Die Einhaltung der Vorschriften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz wird in Deutschland einerseits den Arbeitgebern auferlegt und andererseits streng kontrolliert. So muss ein Arbeitgeber beispielsweise seine Mitarbeiter nachweisbar darüber aufklären, bei welchen Tätigkeiten welche Arten von Schutzkleidung getragen werden muss. Grundsätzlich fallen darunter alle Arbeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass die Füße eingeklemmt oder gequetscht werden können. Besondere Vorschriften gelten bei Mitarbeitern an Hochöfen, bei Schweißern und beim Kontakt mit gefährlichen Chemikalien.
Wann muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bezahlen?
Zählen die von einem abhängig Beschäftigten auszuführenden Arbeiten zu den Tätigkeiten, bei denen Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, ist immer der Arbeitgeber für die Bezahlung zuständig. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung der für den Arbeits- und Gesundheitsschutz notwendigen Hilfsmittel. Diese Pflicht der Arbeitgeber ist im Paragrafen 3 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Der Arbeitgeber hat dabei zwei Möglichkeiten: Entweder er kauft die Arbeitsschutzschuhe selbst für seine Belegschaft oder er erstattet den betroffenen Arbeitnehmern die für die vorgeschriebene Schutzkleidung entstehenden Kosten.
Gibt es Sonderfälle bei der Bezahlung der Sicherheitsschuhe?
Ein Sonderfall entsteht bei der Kostenübernahme beispielsweise bei Bauhelfern. Handelt es sich um die Angestellten einer auf einer Baustelle tätigen Firma, muss die Firma die Kosten tragen. Stellen sich allerdings Bekannte, Freunde oder Familienangehörige oder der Bauherr selbst zur Erbringung von Eigenleistungen unentgeltlich als Bauhelfer zur Unterstützung der Handwerksfirmen zur Verfügung, müssen sie die Kosten für die Sicherheitsschuhe selbst aufbringen, da sie in diesem Fall nicht zu den Angestellten der Handwerksfirmen zählen. Allerdings sollte der Bauherr daran denken, dass er für Unfallschäden auf seiner Baustelle zur Kasse gebeten werden kann. Er sollte deshalb eine Bauhelferunfallversicherung abschließen. Diese zahlt jedoch nur dann, wenn auf der Baustelle alle gesetzlichen Vorschriften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz eingehalten wurden. Tragen die Bauhelfer keine Sicherheitsschuhe, kann das als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden und zu einer Verweigerung der Deckung führen. Somit ergibt sich quasi "durchs Hintertürchen" auch für den privaten Bauherrn die Notwendigkeit der Bereitstellung der Arbeitsschutzkleidung.
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