(firmenpresse) - (Mynewsdesk) Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und Vorkriegsmodelle auf dem Prüfstand
Auch bei den von der GTÜ im Jahr 2015 im Rahmen der HU untersuchten Oldtimern stellten die Prüfingenieure am häufigsten Mängel in den Baugruppen ?Bremsanlage?, ?Beleuchtung und Elektrik?, ?Achsen, Räder, Reifen? und ?Fahrgestell, Rahmen, Aufbau? fest.
Vorkriegsklassiker in vorbildlich technischem ZustandEin völlig anderes Bild geben die Klassiker aus der Vorkriegszeit: Bei den für den Straßenverkehr zugelassenen Oldtimern der Baujahre 1920 bis 1940 sind über 80 Prozent der Fahrzeuge in meist sehr gepflegtem Zustand und ohne jegliche Mängel unterwegs. Lediglich 15 Prozent der historischen Fahrzeuge aus diesem Zeitraum weisen ?geringe Mängel? auf, bei nur 4,7 Prozent stellten die GTÜ-Prüfingenieure ?erhebliche Mängel? fest.
Mit H-Kennzeichen Steuern sparenFahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, können ? sofern sie sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden, originalgetreu oder zeitgenössisch verändert sind ? als Oldtimer eingestuft und mit einem H-Kennzeichen gefahren werden. Auch Oldtimer müssen als Pkw alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.
Wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, so dient dieses auch der Pflege von ?kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut? und wird beispielsweise als Pkw pauschal mit 191 Euro pro Jahr besteuert. Besonders bei hubraumstarken Fahrzeugen ergibt sich aus dieser Pauschalbesteuerung eine erhebliche Reduzierung der Steuerlast. Mit dieser reduzierten Steuer will der Gesetzgeber die Besitzer beim Erhalt des klassischen Fahrzeugs unterstützen.
Stuttgart, den 18. März 2016
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