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Gleich stornieren oder noch abwarten? Diese Frage stellen sich
jedes Jahr Urlauber, die schon ihre Reise gebucht haben und dann vor
Reiseantritt erkranken. Das große Problem ist, dass die Stornokosten
steigen, je näher das Abreisedatum rückt. Nach den Bedingungen der
Reiserücktritt-Versicherung ist der Urlauber bei einer plötzlichen
Erkrankung angehalten, sofort zu stornieren, um die Stornokosten
möglichst gering zu halten. Wartet der Versicherte, muss er
möglicherweise einen hohen Teil der Stornokosten selbst tragen. Das
führt aber auch zu voreiligen Stornierungen. Denn je nach Schwere der
Krankheit oder nach Heilungsverlauf lässt sich die Absage der Reise
auch vermeiden, solange der Genesungsprozess weiter fortschreitet.
Daher stellen wir diesen Monat die Frage: Wie verhalte ich mich als
Versicherter, wenn ich vor Reiseantritt krank werde oder einen Unfall
habe?
Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter der AWP P&C S.A., antwortet:
"Melden Sie sich umgehend bei unserer Stornoberatung. Unsere
qualifizierten Ärzte helfen Ihnen 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag
und beraten Sie über den richtigen Zeitpunkt einer Stornierung. Im
vergangenen Jahr haben die Ärzte der AGA rund 1.500 Anfragen
beantwortet. Lediglich in 38 Prozent der Fälle musste zu einer
unverzüglichen Stornierung geraten werden." Über die kostenlose
Hotline der AGA können sich Versicherte beraten lassen, sobald die
ersten Anzeichen von Beschwerden auftreten. Am Telefon gibt der Arzt
einen verbindlichen Rat: sofort stornieren oder erst mal abwarten.
Mit dieser Empfehlung ist der Kunde finanziell abgesichert. Denn
kommt es zu einer Stornierung, obwohl der Arzt diese nicht empfohlen
hatte, trägt die AGA die vollen Stornokosten.
"Wichtig ist, dass die Versicherten sofort bei den ersten
Anzeichen einer Erkrankung anrufen und nicht lange abwarten. Wenden
Sie sich bei Beschwerden an die AGA Stornoberatung, unabhängig von
der Einschätzung Ihres Hausarztes zum Heilungsverlauf", resümiert
Olaf Nink. Reisende erhalten die Nummer zur kostenlosen
Stornoberatung bei Abschluss einer AGA-Reiserücktritt-Versicherung.
Allianz Global Assistance
Allianz Global Assistance besteht in Deutschland aus zwei
Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland (vor dem
1.3.2016 AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland) sowie
der AGA Service Deutschland GmbH.
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Anbieter von
Spezialversicherungen für Reise, Freizeit und Auslandsaufenthalte,
die unter anderem unter dem Namen ELVIA Reiseschutz vermarktet
werden. Sie ist eine deutsche Geschäftseinheit von AWP P&C S.A. (St.
Ouen bei Paris). Allianz Worldwide Partners ist ein führender
globaler B2B2C-Spezialist, der maßgeschneiderte Lösungen in fünf
Kompetenzfeldern anbietet: weltweite Assistance, internationale
Angebote für Gesundheit und Leben, globale Automobilindustrie,
Reiseversicherung und digitale Produkte. Die einzigartige Kombination
aus Versicherung, Service und Technologie wird durch die
international bekannten Marken Allianz Global Assistance, Allianz
Worldwide Care und Allianz Global Automotive angeboten.
AGA Service Deutschland GmbH
Sie zählt zu den führenden Anbietern von Assistance-Leistungen in
Deutschland. Ihre Services umfassen Hilfsleistungen und
Dienstleistungsmodule rund um die Bereiche Auto & Mobilität, Reise,
Medizin & Gesundheit, Geräteschutz und Haus. 49 Prozent der
Unternehmensanteile werden von der Allianz-Versicherungs-AG gehalten,
die übrigen 51 Prozent von AWP P&C S.A. (St. Ouen bei Paris).
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern
oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen
mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden
sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der
anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus
dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel
aus Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten,
Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise
Tendenzen und, insbesondere im Bank- und Kapitalanlagebereich, aus
dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren.
Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel
Marktschwankungen und Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie
nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss
haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit
und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten
Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst
werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US
Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Keine Pflicht
zur Aktualisierung Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung,
Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt ferner
keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu
aktualisieren.
Pressekontakt:
Monika Reitsam-Rieger
Stellvertretende Leiterin Unternehmenskommunikation
Assistant Director Corporate Communication
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Telefon: (089) 26 20 83 - 4113
Fax: (089) 26 20 83 - 554113
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