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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ECO Business-Immobilien AG
Wien, FN 241364 y
(die "Gesellschaft" oder "ECO")
HINWEISBEKANNTMACHUNG
gemäß § 3 Abs 4 GesAusG
und
EINLADUNG
zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG
HINWEISBEKANNTMACHUNG
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat gemäß § 3 Abs 4
Gesellschafter-Ausschlussgesetz (das "GesAusG") einen Hinweis über
die geplante Beschlussfassung über den Ausschluss von
Minderheitsgesellschaftern mindestens einen Monat vor dem Tag der
Hauptversammlung zu veröffentlichen, die über den Ausschluss
beschließen soll. In dieser Veröffentlichung sind die Aktionäre auf
ihre Rechte gemäß § 3 Abs 5 GesAusG hinzuweisen.
Die ECO Anteilsverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Wien und der
Geschäftsanschrift 1090 Wien, Alserbachstraße 32, eingetragen zu FN
195608 i im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien ("ECO
Anteilsverwaltungs GmbH"), eine direkte 100%ige Tochtergesellschaft
der conwert Immobilien Invest SE mit dem Sitz in Wien und der
Geschäftsanschrift 1090 Wien, Alserbachstraße 32, eingetragen zu FN
212163 f im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien ("conwert"), hat als
Hauptgesellschafter der Gesellschaft gemäß § 1 Abs 1 GesAusG
verlangt, dass die Hauptversammlung der ECO die Ãœbertragung der
Aktien der Minderheitsgesellschafter und somit aller Aktien, die sich
nicht im Besitz der ECO Anteilsverwaltungs GmbH oder der conwert
befinden, auf den Hauptgesellschafter ECO Anteilsverwaltungs GmbH
beschließt.
ECO Anteilsverwaltungs GmbH hält derzeit 1.120.000 Stück Aktien der
Gesellschaft (entsprechend einer Beteiligung von rund 3,28% am
Grundkapital der ECO). conwert hält derzeit 32.377.093 Stück Aktien
der Gesellschaft (entsprechend einer Beteiligung von rund 94,95% am
Grundkapital der ECO).
Es wird der Vollständigkeit halber festgehalten, dass ECO
Anteilsverwaltungs GmbH und conwert verbundene Unternehmen iSv § 1
Abs 3 GesAusG iVm § 228 Abs 3 UGB (nunmehr § 189a Z 8 UGB) sind; die
Verbindung besteht durchgehend seit über einem Jahr. Als Anteile, die
dem Hauptgesellschafter iSv § 1 Abs 2 GesAusG gehören, gelten auch
Anteile anderer, mit dem Hauptgesellschafter verbundener Unternehmen
(§ 1 Abs 3 GesAusG). ECO Anteilsverwaltungs GmbH kann daher als
Hauptgesellschafter gemäß § 1 Abs 2 GesAusG ein Verlangen auf
Gesellschafterausschluss stellen. conwert hat zugestimmt, dass ECO
Anteilsverwaltungs GmbH das Verlangen stellt.
Die Beschlussfassung über dieses Verlangen soll im Rahmen einer
außerordentlichen Hauptversammlung der ECO, zu der im Nachfolgenden
eingeladen wird, erfolgen.
EINLADUNG
zu der am 22. April 2016 um 13:00 Uhr, Wiener Zeit,
im Hotel Savoyen, Rennweg 16, 1030 Wien stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der ECO Business-Immobilien AG
mit folgender
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsgesellschafter
gemäß § 1 Abs 1 GesAusG und Übertragung der Anteile auf den
Hauptgesellschafter ECO Anteilsverwaltungs GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG (einziger
Tagesordnungspunkt).
Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung (die
"außerordentliche Hauptversammlung") erfolgt durch den Vorstand der
Gesellschaft aufgrund eines Verlangens der ECO Anteilsverwaltungs
GmbH gemäß § 105 Abs 3 AktG bzw § 1 Abs 1 bis 3 GesAusG mit Antrag
auf den oben bezeichneten Tagesordnungspunkt.
1. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG):
Folgende Unterlagen werden gemäß § 3 Abs 5 GesAusG iVm § 108 Abs 3
bis 5 AktG ab dem 21. März 2016 am Sitz der Gesellschaft,
Alserbachstraße 32, 1090 Wien, während der üblichen Geschäftszeiten
der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 9:00 bis 18:00 Uhr
sowie Freitag (werktags) 9:00 bis 15:00 Uhr zur Einsicht der
Aktionäre bereitgestellt und sind ab diesem Tag unter der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
www.eco-immo.at abrufbar:
* der Beschlussantrag der ECO Anteilsverwaltungs GmbH über den
Ausschluss der Minderheitsgesellschafter und der Beschlussvorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat von ECO;
* der gemeinsame Bericht des Vorstands von ECO und des
Hauptgesellschafters ECO Anteilsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 1
GesAusG vom 17. März 2016;
* der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich
bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 3 Abs 2 GesAusG vom 18.
März 2016;
* der Bericht des Aufsichtsrats von ECO gemäß § 3 Abs 3 GesAusG vom
18. März 2016;
* das Bewertungsgutachten der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
vom 14. März 2016, auf dem die Beurteilung der Angemessenheit der
gewährten Barabfindung beruht (§ 3 Abs 5 Z 3 GesAusG);
* die Jahresabschlüsse und Lageberichte der ECO für die letzten drei
Geschäftsjahre, somit für die Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014 sowie
der vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte
Jahresabschluss (samt Lagebericht) für das Geschäftsjahr 2015 (wobei
darauf hingewiesen wird, dass der Jahresabschluss sowie der
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 noch nicht Gegenstand einer
ordentlichen Hauptversammlung waren);
* die Konzernjahresabschlüsse und Konzernlageberichte sowie
(konsolidierte) Corporate Governance Berichte der ECO für die
Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014, sowie der vom Vorstand
aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte
Konzernjahresabschluss (samt Konzernlagebericht) sowie der
(konsolidierte) Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr
2015 (wobei darauf hingewiesen wird, dass der Konzernjahresabschluss
sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 noch nicht
Gegenstand einer ordentlichen Hauptversammlung waren); und
* diese Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung.
Ab dem 21. März 2016 werden auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft unter www.eco-immo.at weiters
* Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG
zugänglich gemacht.
2. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
2.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen fünf vom
Hundert (= 5 %) des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die
Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
außerordentlichen Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
"Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung
durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
iSd § 4 Abs 1 SigG. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz mit einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachweisen. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zu den Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die
Ausführungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der Aktionärseigenschaft)
verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens
am 3. April 2016, zugeht, und zwar an der Adresse ECO
Business-Immobilien AG, Alserbachstraße 32, 1090 Wien, zu Handen von
Herrn Dr. Hutan Rahmani, oder - bei Stellung des Verlangens durch
E-Mail mit elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG - an die
E-Mailadresse anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at.
Da ECO Anteilsverwaltungs GmbH und conwert gemeinsam über eine
Beteiligung in Höhe von rund 98,23% am Grundkapital der ECO verfügen,
können weitere Tagesordnungspunkte beim derzeitigen Stand des
Aktionariats der ECO nur unter Mitwirkung einer dieser beiden
Aktionäre beantragt werden.
2.2. Beschlussvorschläge von Aktionären
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder
zusammen eins vom Hundert (= 1 %) des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge in Textform
iSd § 13 Abs 2 AktG zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.eco-immo.at) zugänglich
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung,
muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz mit einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachweisen. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Für dieses Aktionärsverlangen ist die Textform gemäß § 13 Abs 2 AktG
ausreichend.
Zu den Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die
Ausführungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der Aktionärseigenschaft)
verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, sohin
spätestens am 13. April 2016, an der Adresse ECO Business-Immobilien
AG, Alserbachstraße 32, 1090 Wien, per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80
oder im pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu Handen von Herrn Dr.
Hutan Rahmani, zugeht.
2.3. Auskunftsrecht
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
außerordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen und darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft
darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben
Tage vor Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung, sohin
mindestens seit 15. April 2016, durchgehend zugänglich war und diese
Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der außerordentlichen
Hauptversammlung, sohin mindestens bis zum 22. Mai 2016, auf der
Internetseite zugänglich bleiben.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
außerordentlichen Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
übermittelt werden, und zwar an die Adresse ECO Business-Immobilien
AG, Alserbachstraße 32, 1090 Wien, oder per E-Mail an die
E-Mailadresse anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu Handen
von Herrn Dr. Hutan Rahmani.
2.4. Nachweis der Aktionärseigenschaft
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt
geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum oder für den
relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erbracht wird.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000617907,
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als
sieben Tage sein. Gemäß Punkt V. § 17 Abs 3 der Satzung ist für
Depotbestätigungen die Textform iSd § 13 Abs 2 AktG ausreichend.
Die Depotbestätigungen sind mittels SWIFT, GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, ISIN AT0000617907 bitte im Text angeben), oder per Post an die
Adresse ECO Business-Immobilien AG, Alserbachstraße 32, 1090 Wien,
oder per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80, jeweils zu Handen von Herrn
Dr. Hutan Rahmani zu übermitteln. Sie können fristgerecht auch im
pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at gesendet werden, wobei die
Depotbestätigungen hierbei ebenfalls den gesetzlichen Erfordernissen
gemäß § 10a AktG entsprechen müssen.
2.5. Informationen über das Recht der Aktionäre, Anträge in der
außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 119 AktG zu stellen
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der außerordentlichen
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung solche Anträge zu
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung
hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser
Einberufung.
3. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7
AktG):
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung
geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
Dienstag, 12. April 2016, 24:00 Uhr, Wiener Zeit.
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweisen kann.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, sohin
spätestens am 19. April 2016, zugehen muss und zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag
beziehen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in
§ 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für die
Depotbestätigung ist gemäß Punkt V. § 17 Abs 3 der Satzung die
Textform ausreichend. Depotbestätigungen werden in deutscher und in
englischer Sprache entgegengenommen.
Zu den sonstigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf
die Ausführungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der Aktionärseigenschaft)
verwiesen.
Die Depotbestätigungen sind mittels SWIFT, GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, ISIN AT0000617907 bitte im Text angeben), oder per Post an die
Adresse ECO Business-Immobilien AG, Alserbachstraße 32, 1090 Wien,
oder per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80, jeweils zu Handen von Herrn
Dr. Hutan Rahmani zu übermitteln. Sie können fristgerecht auch im
pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at gesendet werden, wobei die
Depotbestätigungen hierbei ebenfalls den gesetzlichen Erfordernissen
gemäß § 10a AktG entsprechen müssen.
4. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der außerordentlichen
Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 AktG das Recht, eine
natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der
Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der außerordentlichen
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den
er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich
bezeichnen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands
oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter
jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform iSd §
13 Abs 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest
der Textform.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf können die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.eco-immo.at zur Verfügung
gestellten Formulare verwendet werden. Die Verwendung dieser
Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf
nicht zwingend.
Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt
und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw.
deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der
außerordentlichen Hauptversammlung vorzulegen oder vorab per Post an
die Adresse ECO Business-Immobilien AG, Alserbachstraße 32, 1090
Wien, per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80 oder im pdf-Format als
Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu Handen von Herrn Dr.
Hutan Rahmani, zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren
Widerruf bei den drei zuletzt genannten Kommunikationsformen
(Ãœbermittlung per Post, Telefax oder E-Mail) jedenfalls bis 21. April
2016, 12:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangen muss.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Erklärungen
können vom depotführenden Kreditinstitut mittels SWIFT, GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, ISIN AT0000617907 bitte im Text angeben), per
Post an die Adresse ECO Business-Immobilien AG, Alserbachstraße 32,
1090 Wien, per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80 oder im pdf-Format als
Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu Handen von Herrn Dr.
Hutan Rahmani, übermittelt werden, wobei die Erklärung jedenfalls bis
21. April 2016, 12:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft
einlangen muss.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
Punkt 3. (Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7
AktG)) beschrieben sind, zu erfüllen haben.
5. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 341.000.000,- EUR und ist
in 34.100.000 Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im
gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf
eine Stimme in der außerordentlichen Hauptversammlung. Zum Zeitpunkt
der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
außerordentlichen Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die
Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen
amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass
zur Behebung der Stimmkarten beginnt am Tag der Hauptversammlung ab
12:00 Uhr, Wiener Zeit.
Wien, im März 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
ECO Business-Immobilien AG
Investor Relations - Konzernkommunikation
T +43 / 1 / 521 45-700
E cwi(at)conwert.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ECO Business-Immobilien AG
Alserbachstraße 32
A-1090 Wien
Telefon: 521 45 - 0
FAX: 521 45 - 8111
WWW: www.eco-immo.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000617907
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch