PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1336389

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Lenzing Aktiengesellschaft (,,Gesellschaft")
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505

E i n l a d u n g

zu der am Mittwoch, 20. April 2016, um 10.30 Uhr(MESZ) in der Lenzing
AG, Gebäude A 14 - 5. Stock Werkstraße 2 in 4860
Lenzing,stattfindenden

72. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2015, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015
ausgewiesenen Bilanzgewinnes

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2016

8. Beschlussfassung über die bis maximal 30 Monate ab dem Tag der
Beschlussfassung gültige Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von
bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben sowie über die Festsetzung der




Rückkaufsbedingungen

9. Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 10.12.2010 zum 2. Tagesordnungspunkt


10. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 10.12.2010 zum 3. Tagesordnungspunkt

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108
Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)

Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind folgende Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, voraussichtlich jedoch bereits ab dem 23. März
2016, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com
Hauptversammlung 2016 abrufbar.

o Jahresabschluss mit Lagebericht,
o Corporate-Governance-Bericht,
o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o Vorschlag für die Gewinnverwendung,
o Bericht des Aufsichtsrates,

jeweils für das Geschäftsjahr 2015;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 10., * Zu
Tagesordnungspunkt 6.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
(§ 106 Z 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller
müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 30.03.2016, zugehen. Für den Fall eines sodann
beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte
Tagesordnung spätestens am 01.04.2016 elektronisch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com
Hauptversammlung 2016, sowie spätestens am 06.04.2016 in derselben
Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung).

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 11.04.2016, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG. Für den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur
Beschlussfassung wird dieser spätestens zwei Tage nach Zugang, im
äußersten Fall am 13.04.2016 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.lenzing.com Hauptversammlung 2016 veröffentlicht.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die
Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch
verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben
Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich per Post oder Boten an die Gesellschaft zu richten.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der
vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn durch die Depotbestätigung der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre,
insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf
der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung
2016.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gem § 109 AktG samt Beilagen
sind an die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten
(Lenzing AG, Werkstrasse 2, 4860 Lenzing) zu Handen von Mag.
Waltraud Kaserer in Schriftform zu übermitteln.

Beschlussvorschläge gem § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an
die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten (Lenzing
AG, Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672
918-2713) oder per E-Mail (Hauptversammlung_2016(at)lenzing.com);
wobei die Unterlagen in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen sind) zu Handen von Mag. Waltraud Kaserer zu
übermitteln.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz
am Sonntag, dem 10.04.2016, 24:00 Uhr (MESZ).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der
Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs
2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden
in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin am 15.04.2016, ausschließlich an eine der
folgenden Adressen: per Post oder per Boten (OeKB CSD GmbH, z.H. Frau
Tanja Kruder, HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock,
1010 Wien), per Telefax (+43 (0)1-928 90 60), per E-Mail
(hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at) oder per SWIFT BIC (OCSDATWWHVS)
zugegangen sein.

Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung finden sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung
2016.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§
106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht
als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die
Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer
Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lenzing.com unter Hauptversammlung 2016 zur Verfügung gestellte
Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht
ermöglicht, verwendet werden.

Die Vollmacht muss spätestens am 19.04.2016 um 13.00 Uhr (MESZ)
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per
Post oder Boten (OeKB CSD GmbH, z.H. Frau Tanja Kruder, HV
Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per
Telefax (+43 (0)1-928 90 60), per E-Mail (hv.anmeldung-
1(at)oekb-csd.at) oder per SWIFT BIC (OCSDATWWHVS) zugegangen sein.;
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von der Gesellschaft
aufbewahrt werden.

Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden
Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.

Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen,
steht die Möglichkeit der Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap
vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse
22, zur Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr
Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung
ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom
jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten ausüben. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre,
die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap
zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr.
Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lenzing.com Hauptversammlung 2016 ein spezielles Vollmachts-
und Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung) abrufbar. Die
Herrn Dr. Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 19.04.2016 um
13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen
zugegangen sein: per Post oder Boten (OeKB CSD GmbH, z.H. Frau Tanja
Kruder, HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010
Wien), per Telefax (+43 (0)1-928 90 60), per E-Mail
(hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at) oder per SWIFT BIC (OCSDATWWHVS)
zugegangen sein; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von der
Gesellschaft aufbewahrt werden.

Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn Dr.
Michael Knap finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2016. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap unter Tel.: +43 (0) 664 213 8740, per Fax: +43 (0)
1 876 33 43-39 oder E-Mail: michael.knap(at)iva.or.at.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt
in 26.550.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher 26.550.000.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 20. April 2016 um 09.45
Uhr (MESZ).

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen. Wir ersuchen die Aktionäre bzw. ihre Vertreter, in ihre
Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die
nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.

Lenzing, im März 2016
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Lenzing AG
Mag. Waltraud Kaserer
Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
Fax: +43 (0) 07672-96301
mail to:w.kaserer(at)lenzing.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Lenzing AG

A-A-4860 Lenzing
Telefon: +43 7672-701-0
FAX: +43 7672-96301
Email: office(at)lenzing.com
WWW: http://www.lenzing.com
Branche: Chemie
ISIN: AT0000644505
Indizes: WBI, ATX, Prime Market
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  FED-Entscheidung beflügelt Goldpreis EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.03.2016 - 09:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1336389
Anzahl Zeichen: 17516

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Börse & Aktien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lenzing AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Lenzing AG