(PresseBox) - In den Google Suchergebnissen können Bewertungssterne sowohl bei organischen Ergebnissen angezeigt werden, als auch innerhalb von bezahlten AdWords Anzeigen. Die Einbindung der Sterne in die bezahlten Suchergebnisse geschieht über eine sogenannte AdWords Anzeigenerweiterung. Die AdWords Sterne können die Klickrate der Anzeigen erhöhen. Allerdings werden die Sterne nicht immer angezeigt. Trusted Shops erklärt, woran das liegen kann und was Online-Händler dagegen tun können.
Unabhängiger Bewertungsdienstleister
Die erste Voraussetzung ist, dass Bewertungen für einen Shop von einem unabhängigen Bewertungsdienstleister an Google übertragen werden. Google lässt für die AdWords Sterne nur bestimmte Bewertungsdienstleister zu.
Bewertungen und Mindestnote
Außerdem sollten Online-Händler überprüfen, ob tatsächlich die benötigten 30 Bewertungen von verschiedenen Nutzern in den letzten zwölf Monaten vorliegen und ob die Mindestnote von 3,5 eingehalten wurde. Dies lässt sich unter der URL google.de/shopping/seller?q=IhreDomain überprüfen. Wenn das nicht der Fall ist, können die AdWords Sterne im Moment nicht angezeigt werden, weil es die kritische Grenze für Google ist.
Liegen noch schlechtere Bewertungen vor, können Online-Händler dem mit effektivem Bewertungsmanagement entgegenwirken ? mit einem optimierten Kundenservice und aktivem Einholen von Bewertungen von zufriedenen Kunden.
Google Domain
Wichtig zu wissen ist, auf welcher Google Domain nach AdWords Sternen gesucht wird. Im deutschsprachigen Raum ist der häufige Fehler, dass man auf google.ch oder google.at sucht. Diese Domains sind aber nicht für die Verkäuferbewertungen zugelassen von Google. Von daher können dort keine Sterne angezeigt werden. Besser auf google.de wechseln und prüfen, ob die Sterne dort erscheinen.
Sprache
Die Sprache der Bewertungen muss zu der Google-Domain passen, die untersucht wird. Es werden mindestens zehn Bewertungen in der Sprache benötigt, die zur Länderdomain der Google-Suche passt.
Suchnetzwerk
In den Kampagnen-Einstellungen direkt im Google AdWords Konto können Online-Händler schauen, ob ihre Kampagne auch für das Suchnetzwerk ausgerichtet ist. Nur dann können die Textanzeigen bei der Suche geschaltet und dort entsprechend die Sterne mit angezeigt werden.
Shopdomain
Die Shopdomain ist eine sehr häufige Fehlerquelle. Die Shopdomain, für die Online-Händler Bewertungen sammeln und die sie in den AdWords Anzeigen verwenden, sollte zwingend überprüft werden.
AdWords ordnet einer Anzeige die entsprechenden Bewertungen zu, indem die Domain der Anzeige-URL mit der Domain des Werbetreibenden aus den vorliegenden Bewertungen abgeglichen wird. Falls also mehrere Domains für einen Shop registriert sind und eine andere Domain für Textanzeigen genutzt wird als für die Bewertungen gesammelt werden, sollte das entsprechend angeglichen werden.
Konkurrenz-Anzeigen
Werden bei der Suche nach der eigenen AdWords Anzeige die Konkurrenz-Anzeigen Sterne angezeigt und im eigenen Fall nicht, dann sollten sich Online-Händler einmal die Anzahl der Bewertungen anschauen. Google macht die Anzahl der Bewertungen in einer jeweiligen Branche dafür abhängig, ob die Sterne geschaltet werden oder nicht. Haben Konkurrenten also deutlich mehr Bewertungen als man selbst (zum Beispiel über 1.000 im Vergleich zu 400), könnte es sein, dass bei dieser Suchanfrage nur Sterne für die Shops mit vergleichbarer Bewertungsanzahl geschaltet werden.
Anzeigenerweiterungen
Geprüft werden sollte außerdem, wie viele weitere Anzeigenerweiterungen momentan für eine AdWords Anzeige einsetzt sind. Die Verkäuferbewertungen mit den Sternen ist nur eine von mehreren möglichen Anzeigenerweiterungen. Das heißt, wenn Online-Händler Erweiterungen wie Sitelinks, Zusatzinformationen oder Standorte einsetzen, dann kann es sein, dass nicht jedes Mal die Sterne mit in die Anzeige eingeblendet werden.
Können alle oben genannten Fehlerquellen augeschlossen werden, kann es sich lohnen, den Google Support zu kontaktieren, um ein technisches Problem auszuschließen.
Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Geld-zurück-Garantie, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein ?Rundum-sicher-Paket? bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit der Geld-zurück-Garantie, die jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte.
Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de
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