(ots) - Anlässlich des 7. Jahrestages des Inkrafttretens
der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland in Kraft. Sie hat einen Perspektivwechsel eingeläutet:
Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Objekte der Fürsorge
betrachtet, sondern als Menschen mit Rechten. Doch nach wie vor fehlt
es an politischem Willen und Mut, die Umsetzung der Konvention in
Deutschland richtig voranzutreiben.
Ãœber Inklusion wird zwar viel geredet, aber die Strukturen zur
Verwirklichung von Inklusion werden in Bund, Ländern und Kommunen
nicht ausreichend geschaffen: So sind wir beispielsweise von einem
inklusiven Arbeitsmarkt weit entfernt. Die Eingliederung von Menschen
mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist zu gering und das
System der Behindertenwerkstätten bleibt unangetastet. Dabei
ermöglichen diese nur in seltenen Fällen einen Einstieg in den ersten
Arbeitsmarkt und damit die Chance, dort den eigenen Lebensunterhalt
zu verdienen.
Auch bei der anstehenden Reform des Bundesteilhabegesetzes wird
sich entscheiden, ob die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen praktisch und nachhaltig gefördert wird oder ob die
strukturelle Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt, vom Kiezleben, von der
allgemeinen Bildung oder der ehrenamtlichen Betätigung sowie die
mangelnde Unterstützung eines eigenen Familienlebens bestehen
bleiben. Diese Reform wird ein Lackmus-Test für die Bundesregierung
in der Frage, ob der Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen
ernst nimmt und den gesellschaftlichen Wandel zur Inklusion fördert
oder nicht. Wer mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
politisch Erfolg haben möchte, muss Geld ausgeben beziehungsweise
verfügbare Mittel richtig einsetzen.
Dass die Politik den Menschenrechten von Menschen mit
Behinderungen einen höheren Stellenwert einräumen sollte, fordern
auch die Vereinten Nationen. Sie haben 2015 die Umsetzung der
UN-Konvention in Deutschland überprüft und weitreichende Kritik
geübt. Kritisiert wurden beispielsweise der geringe Anteil von
Menschen mit Behinderungen in der allgemeinen Schule, der geringe
Anteil an Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, die vielen
Hürden bei der Mobilität oder der Mangel an barrierefreiem Wohnraum."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und
hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2
UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland
zu überwachen.
Weitere Informationen
Informationen zur Prüfung Deutschlands durch die Vereinten
Nationen im März 2015 http://ots.de/84kWn
Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses http://ots.de/XKNt8
Dokumentation der Tagung "Prüfung abgelegt - und nun?" vom
24.06.2015 http://ots.de/Q95tb
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de