(ots) -
Wer bei der Fahrt nach Österreich unnötigen Ärger vermeiden
möchte, sollte laut ADAC die Vignette ordnungsgemäß anbringen.
Richtig klebt das "Pickerl" innen an der Windschutzscheibe im linken
oberen Bereich und hinter dem Rückspiegel. Tabu ist eine Anbringung
hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen. Die Vignette gilt
immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Eine
Mehrfachverwendung ist damit nicht zulässig, Verstöße dagegen werden
in Österreich teuer.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur
Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut
bezahlen. Deren Höhe beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird
dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und zum Beispiel an
einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, kann es teurer werden: Dann
sind 240 Euro Ersatzmaut fällig.
Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die österreichische
Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG Anzeige und leitet ein
Bußgeldverfahren (in Österreich: Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann
droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3.000 Euro. Die
österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung)
direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers.
Kommt er der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese zwangsweise
eingetrieben, also vollstreckt werden.
Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder
nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank
oder dem Gabelholm, angeklebt werden. Motorradfahrern ohne "Pickerl"
droht eine Ersatzmaut von 65 Euro. Bei einer wiederverwendeten
Vignette müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen.
Die ASFINAG kontrolliert regelmäßig auch mittels mobiler
Ãœberwachungsanlagen gezielt, ob eine Vignette vorhanden ist. Dabei
wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert und zusätzlich von
der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto produziert.
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