(ots) - Verband der privaten Hochschulen (VPH) sieht
sich durch Beschluss des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der
Programmakkreditierung voll bestätigt.
Als Meilenstein für die Hochschul- und Wissenschaftsfreiheit und
für die künftige Entwicklung privater Hochschulen in Deutschland hat
der VPH den Beschluss des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der sog.
Programmakkreditierung bezeichnet.
Das Verfahren wurde 2010 von einer Mitgliedshochschule des VPH
initiiert. Bemerkenswert ist aus der Sicht des VPH, dass das Gericht
fast alle Argumente der privaten Hochschulen aufgegriffen hat, die
damit auch für die Staatshochschulen eine Vorreiterrolle zur
Sicherung der Wissenschaftsfreiheit gegen die zunehmende
Akkreditierungsbürokratie übernommen haben.
Wesentliche Elemente des Beschlusses sind nach Auffassung des VPH
Vorstandsvorsitzenden, Klaus Hekking:
1. Das BVerfG habe klargestellt, dass auch die privaten
Hochschulen den Grundrechtsschutz des Art. 5 GG ihrer Hochschul- und
Wissenschaftsfreiheit gegen staatliche Eingriffe genießen. Dies wurde
in Vergangenheit verschiedentlich bezweifelt.
2. Das geltende Akkreditierungsverfahren sei ein nicht zu
rechtfertigender Eingriff in dieses Grundrecht ohne ausreichende
demokratische und rechtsstaatliche Legitimation und damit
verfassungswidrig. Darauf hatte der VPH stets hingewiesen.
3. Es muss künftig die Mitwirkung auch der privaten Hochschulen an
der Gestaltung des Qualitätssicherungssystems gesichert sein, d.h.
eine Mitwirkung in den entsprechenden Gremien, was ihnen bislang
verweigert wurde.
4. Das Akkreditierungssystem muss rechtsstaatlich organisiert
werden, d.h. es muss klare Rechtsgrundlagen haben, die ein faires und
transparentes Verfahren gewährleisten haben und es muss Rechtsschutz
gegen Akkreditierungsentscheidungen gewährt werden, was die privaten
Hochschulen bisher ebenfalls vergeblich gefordert hatten
5. Die Akkreditierungskriterien müssen hinreichend offen sein, um
akademische Vielfalt und unterschiedliche didaktische und
organisatorische Konzepte zu gewährleisten. Ebenso muss die
Selbstorganisation der Hochschulen respektiert werden. Dies ist aus
Sicht der privaten Hochschulen der wichtigste Teil des Beschlusses,
denn er sorgt für ein pluralistisches Hochschulsystem in Deutschland,
bei dem die privaten Hochschulen in Bezug auf Führung und
Organisation andere Modelle als die Staatshochschulen realisieren
können.
Nach Ansicht des VPH kann es nach dem Beschluss des BVerfG kein
"weiter so" in der Akkreditierung geben. Erforderlich ist nicht nur
eine gesetzliche Regelung, sondern eine grundlegende Reform der
Qualitätssicherung, die auch die sog. Institutionelle Akkreditierung
durch den Wissenschaftsrat erfassen muss. Der VPH hofft, dass die
Länder die Vorgaben des BVerfG als eine Chance zur Belebung der
Wissenschaftsfreiheit und zum Abbau der in den letzten Jahren stark
ausgeuferten und kostenintensiven Akkreditierungsbürokratie sehen und
nutzen.
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