(ots) - Eier in Keksen oder Nudeln: Regierung prüft
schärfere Regeln für Kennzeichnung
Agrarministerium ermittelt Kosten - Produzenten warnen
Osnabrück. Die Bundesregierung lässt derzeit prüfen, inwieweit die
Herkunft weiterverarbeiteter Eier auf Lebensmittelverpackungen
gekennzeichnet werden kann. Eine Sprecherin des
Bundeslandwirtschaftsministeriums sagte der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch): "Der Prozess läuft. Wir befinden uns noch in
einem frühen Stadium." Dabei soll unter die Lupe genommen werden,
"wie man dem wachsenden Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher
nach mehr Transparenz in diesem Bereich gerecht werden kann". Im
Berliner Ministerium seien eine Kosten-Nutzen-Analyse zur
Kennzeichnung und eine rechtliche Würdigung in Arbeit.
Tierschützer und zuletzt auch der Verband der deutschen
Legehennen-Halter fordern eine Benennung der Herkunft von Eiern in
Produkten wie Kuchen, Keksen, Nudeln oder Mayonnaise. Die
Befürchtung: Obwohl die Käfighaltung in Deutschland und der
Europäischen Union verboten ist, können Import-Käfigeier aus dem
außereuropäischen Ausland in den Lebensmitteln verarbeitet werden.
Eine Kennzeichnungspflicht ähnlich der für Schaleneier im Supermarkt
in Form eines Herkunftsstempels besteht für weiterverarbeitete Eier
derzeit nicht.
Die Lebensmittelbranche warnte auf Nachfrage der "NOZ" vor einer
verpflichtenden Kennzeichnung. Diese solle viel mehr "ein
freiwilliges Instrument zur wettbewerblichen Positionierung der
Anbieter im Markt bleiben", forderte ein Sprecher des Bundes für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Ein nationaler
Alleingang würde zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen.
Zudem wäre die europarechtliche Zulässigkeit eines solchen
Alleingangs fraglich.
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