(ots) - Prostituiertenschutzgesetz hilft schutzbedürftigen
Prostituierten und lässt den anderen ihren Freiraum
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines
Prostituiertenschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklären die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine
Schön und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:
Nadine Schön: "Nach langen und zähen Verhandlungen mit dem
Bundesfrauenministerium und der SPD-Fraktion ist heute der Entwurf
eines Prostituiertenschutzgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen
worden. Der Entwurf soll die sogenannte legale Prostitution regeln.
Vor allem auf Drängen der Union enthält er unter anderem eine
Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, eine Anmeldepflicht,
regelmäßige Gesundheitsberatung für alle Prostituierten und eine
Kondompflicht. Zum Schutz von 18 bis 20-jährigen Prostituierten
gelten besondere Vorschriften: Sie müssen sich öfter bei der
Anmeldebehörde vorstellen und vom Gesundheitsamt beraten lassen."
Marcus Weinberg: "Das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 ist
in der Praxis gescheitert. Deutschland ist dadurch zum
unkontrollierten Bordell Europas geworden. Es ist überfällig, dass
der Prostitutionsmarkt in Deutschland stärker reguliert wird. Dabei
geht es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht nur um die Bekämpfung
des kriminellen Umfelds, sondern darum, jede Form der Fremdbestimmung
in der Prostitution einzudämmen: Gewalt, Einschüchterung,
Manipulation, Ausnutzen von Hilflosigkeit, Mietwucher,
Uninformiertheit, schlechte Arbeitsbedingungen, Flat-Rate- und
Pauschalangebote durch Betreiber.
Fremdbestimmung in der Prostitution verstößt in besonders übler
Form gegen die Menschenwürde. Dies werden auch diejenigen einräumen,
die selbstbestimmt in der Prostitution tätig sind. Nicht ihretwegen
wird es das neue Gesetz geben, sondern für diejenigen, die
fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese nicht-selbstbestimmt
anschaffenden Frauen und Männer verdienen nicht nur die Solidarität
und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch den wirksamen Schutz
durch den Staat."
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