(ots) - Das DFB-Sportgericht hat im Einzelrichterverfahren
gegen Papy Djilobodji eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen und
eine Geldstrafe von EUR 15.000,- festgesetzt. Damit folgte das
Gericht u.a. der Einlassung des SV Werder Bremen, dass das
provozierende Element der Geste des Spielers Djilobodji bei einer
Würdigung der Gesamtumstände deutlich geringer zu bewerten ist als im
Fall "Deniz Naki", gegen den im Jahr 2009 eine Spielsperre von drei
Meisterschaftsspielen ausgesprochen wurde. Diese Strafe hatte auch
der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am
Dienstagnachmittag gegen Papy Djilobodji beantragt.
Der Spieler und der SV Werder Bremen werden gegen das Urteil keine
Rechtsmittel einlegen und die Strafe akzeptieren. Damit wird Papy
Djilobodji dem SV Werder in Dortmund und gegen Augsburg sowie
anschließend wegen seiner fünften gelben Karte beim Spiel gegen den
VfL Wolfsburg fehlen.
"Die Sperre von Papy Djilobodji trifft uns hart und stellt
natürlich einen eklatanten Wettbewerbsnachteil im Abstiegskampf dar.
Ich kann deshalb nicht sagen, dass ich das Urteil mit Freude
aufgenommen habe. Wir werden jetzt aber nicht rumjammern sondern die
Situation professionell annehmen. Dem Urteil haben wir auch
zugestimmt, damit endlich wieder Ruhe einkehrt, und wir uns auf das
Sportliche konzentrieren können. Zudem wollen und müssen wir unseren
Spieler schützen, der wegen einer unbedachten Geste, die sicherlich
unglücklich war, in der Öffentlichkeit regelrecht kriminalisiert
worden ist. Diese heute regelmäßig stattfindende übertriebene
Skandalisierung von Handlungen junger Menschen sollten wir alle
einmal überdenken." so Thomas Eichin.
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