(ots) - Nach 12 Jahren konnte das Antragsverfahren des
Hessischen Gärtnereiverbandes in Frankfurt erfolgreich beendet
werden. Die "Frankfurter Grüne Soße", eine regionale
Kräuterkomposition aus dem Hessischen, ist jetzt geschützt.
Mit aktueller Entscheidung aus Brüssel, steht die "Frankfurter
Grüne Soße" künftig EU-weit unter besonderem Schutz. Die
traditionelle Spezialität muss aus sieben frischen Kräutern der
Rhein-Main-Region bestehen. Gerade zu Ostern ist die "Frankfurter
Grüne Soße" beliebt, kündet das frische, gesunde Gericht doch den
Frühling und das Wiedererwachen an.
"Besonders für Menschen aus Frankfurt/Main und Umgebung, hat die
Grüne Soße besondere Bedeutung. Sie steht für Tradition und regionale
Verbundenheit und ist damit ein schützenswertes
Identifikationsinstrument für Hessen," so Rechtsanwalt Dr. Felix
Hebert (Kanzlei Buse Heberer Fromm) aus Frankfurt/Main, der das
Verfahren begleitete.
Der Eintragung vorausgegangen war unter anderem ein Rechtsstreit
mit einem Tiefkühlkost-Hersteller, der die "Frankfurter Grüne Soße"
in die Tiefkühlabteilungen Deutschlands brachte. "Die Frankfurter
Grüne Soße muss allerdings aus frischen Kräutern hergestellt werden
und alle Zutaten müssen aus der Rhein-Main-Region stammen", so
Hebert.
"Mit dem TK-Hersteller konnte bereits 2011 ein Vergleich erzielt
werden", so Hebert, der häufig im Rahmen kennzeichenrechtlicher
Verfahren beauftragt wird.
Das Geheimnis der Frankfurter Kräuterkomposition sind sieben
ausgewählte Kräuter aus der Region: Petersilie, Schnittlauch, Kerbel,
Kresse, Pimpernelle, Borretsch und Sauerampfer. Diese
Kräuterkomposition wird ganzblättrig oder bereits klein gehackt in
weißes Papier eingewickelt und erst kurz vor dem Verzehr final
verarbeitet. Nur in Frankfurt und höchstens im Umkreis von 50 km ist
es möglich, die richtige Zusammensetzung in der notwendigen Frische
zu erhalten.
Einwohner und Gäste der Rhein-Main-Region können sich nun sicherer
sein: Wenn Grüne Soße verkauft wird, ist auch die traditionelle,
urhessische, "Frankfurter Grie Soß" drin.
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Dr. Felix Hebert
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