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Bitte aktualisierten "WISO"-Tipp beachten:
Montag, 4. April 2016, 19.25 Uhr
WISO
Moderation: Martin Leutke
Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen müssen
Deutschland wird immer älter: Mehr als 750 000 Menschen leben in
Pflegeheimen. Und das ist eine teure Angelegenheit: Ein Heimplatz für
Menschen mit Pflegestufe III kostet im Durchschnitt 3000 Euro. Aber
nur einen Teil davon bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung, der
Rest muss privat bezahlt werden.
Wenn die finanziellen Mittel der Betroffenen nicht ausreichen,
springt zunächst das Sozialamt ein. Haben die Pflegebedürftigen
Kinder, versucht das Amt, sich das Geld von diesen zu holen: Denn
Kinder pflegebedürftiger Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, im
Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ebenfalls für einen Teil der
Heim- und Pflegekosten aufzukommen.
Für die betroffenen Angehörigen stellen sich dabei viele Fragen:
Welche Voraussetzungen gibt es für den Elternunterhalt? Wie viel muss
man tatsächlich zahlen? Was bedeutet Schonvermögen? Und: Muss im
Notfall auch das selbst bewohnte Eigenheim verkauft werden? Das und
mehr beantwortet der "WISO"-Tipp.
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