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Giftige Abgase von motorbetriebenen Gartengeräten - Landesbehörden
verzichten überwiegend auf Kontrolle der Einhaltung der Abgas-Grenzwerte

ID: 1338732

(ots) - Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Länderranking
zur Marktüberwachung - Nur Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen erhalten die "Grüne Karte" - Über die Hälfte der
Bundesländer erhalten die "Rote Karte" für behördliche Untätigkeit

Motorgetriebene Gartengeräte stoßen giftige Abgase aus, die ihre
Benutzer und die Umwelt belasten. Hinzu kommt, dass bei einem Teil
der Geräte die Abgasemissionen weit über den gesetzlich vorgegebenen
Grenzwerten liegen. Möglich ist dies, da die für die Marktüberwachung
zuständigen Landesbehörden die Industrie und den Handel über Jahre
hinweg nicht kontrolliert haben. Im Frühjahr 2014 veröffentlichte die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals eigene Abgas-Untersuchungen von
motorbetriebenen Gartengeräten. Acht von 12 geprüften Geräten
verpesteten die Luft mit einer Grenzwertüberschreitung um das bis zu
8,5-fache. 2013 fragte die DUH erstmals das Kontrollverhalten der
Landesbehörden ab. Sie vergab zehn "Rote Karten". Nur ein Bundesland
erhielt eine "Grüne Karte". Die aktuelle DUH-Umfrage des
Kontrollverhaltens der Landesbehörden 2015 zeigt allenfalls
geringfügige Verbesserungen. Nur Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen kontrollieren das Marktgeschehen und ergreifen
entsprechende Maßnahmen. Vier "Gelbe Karten" und neun "Rote Karten"
für die verbleibenden Bundesländer zeigen, dass die zuständigen
Behörden den Markt nach wie vor nur unzureichend überwachen und damit
die Gesundheit der Verbraucher nicht ausreichend schützen.

Bei der Umfrage an die obersten Landesbehörden aller 16
Bundesländer fragt die DUH nach Art und Anzahl der
Marktüberwachungsaktivitäten zu mobilen Maschinen. Dazu zählen
Motorkettensägen, Trimmer und Freischneider. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation prüft, ob die Emissionsgrenzwerte und




die Einhaltung formaler Vorgaben kontrolliert werden. Sie fragt
außerdem nach eingeleiteten Maßnahmen und dem tatsächlichen Vollzug
angedrohter Sanktionen.

"Wer als Bürger im Halteverbot parkt oder bei Rot über die Ampel
fährt, wird dafür mit einem Bußgeld oder Fahrverbot bestraft.
Unternehmen, die Kunden mit minderwertigen motorgetriebenen
Gartengeräten täuschen und durch gesetzwidrig hohe Abgase regelrecht
vergiften, müssen in den meisten Bundesländern nicht einmal mit einem
behördlichen Einschreiten rechnen. Es ist zynisch, dass der Großteil
der zuständigen Behörden die gesundheitlichen Risiken ignoriert. Die
drei zwischenzeitlich kontrollierenden Behörden zeigen auf, dass es
auch für die Landesregierungen grundsätzlich möglich ist, sich für
Verbraucherschutz und gegen Wirtschaftsinteressen einzusetzen", so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Auswertung der DUH-Umfrage zeigt: Nur in Baden-Württemberg,
Bayern und Nordrhein-Westfalen können sich die Bürger auf ein
vergleichsweise effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden
verlassen. Diese Länder haben Verwaltungsverfahren gegen Unternehmen
eingeleitet, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Sie
erhalten dafür die "Grüne Karte". Hamburg, Hessen, das Saarland und
Sachsen erhalten die "Gelbe Karte". Sie führen keine technischen
Kontrollen durch und verweigern die Einleitung von
Verwaltungsverfahren bei festgestellten Verstößen, führen aber
immerhin formale Kontrollen durch. Dazu gehören die Überprüfung der
Typengenehmigungsnummer, die Sichtung technischer Unterlagen und eine
Prüfung, ob das sogenannte CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht
ist. Neun Bundesländer erhalten die "Rote Karte", da sie weder
kontrollieren noch Verstöße ahnden.

"Viele der Bundesländer, die von uns die "Rote Karte" erhalten,
flüchteten sich in Ausreden. Sie verweisen auf Vorjahresprüfungen
oder unklare Zuständigkeiten", weiß Agnes Sauter, Leiterin
Verbraucherschutz bei der DUH. Die Umweltministerkonferenz hat im
November ein Konzept für eine bundesweit koordinierte
Marktüberwachung für handgeführte Gartengeräte und andere mobile
Maschinen beschlossen. "Wir fordern von den Bundesländern, dieses
Marktüberwachungskonzept zügig und effektiv umzusetzen und für eine
Einhaltung der nationalen und europäischen Grenzwerte zu sorgen", so
Sauter weiter.

Der Schutz der menschlichen Gesundheit ist ein Kernanliegen der
Deutschen Umwelthilfe. Pünktlich zur Gartensaison müssen die Länder
die Abwehr von Gesundheitsgefahren auch im Hobbybereich ernstnehmen.

Aufgrund der mangelhaften Marktüberwachungstätigkeiten der
Bundesländer kündigt die DUH an, erneut eigene Messungen
handgeführter Gartengeräte durchzuführen. Hier sollen auch erstmals
Motorsägen des französischen und schwedischen Markts einbezogen
werden.

Links: Informationen und Hintergründe: http://www.duh.de/4617.html

Zu den aktuellen Ergebnissen der DUH-Umfrage 2015:
http://l.duh.de/p300316

Zu den Ergebnissen der Abgasuntersuchungen 2014:
http://l.duh.de/lqxuj



Pressekontakt:
Jürgen Resch | Bundesgeschäftsführer | 030 2400867-0 |0171 3649170 |
resch(at)duh.de

Agnes Sauter | Leiterin Verbraucherschutz | 07732 9995-11
|sauter(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen | Ann-Kathrin Marggraf | Laura Holzäpfel | 030
2400867-20 | presse(at)duh.de www.duh.de | www.twitter.com/umwelthilfe |
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Datum: 30.03.2016 - 11:10 Uhr
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