Es gibt wundervoll klingende Vornamen für kleine neugeborene Mädchen und Jungen, deren Auswahl nicht nur den werdenden Eltern, sondern mitunter auch sehr nahen Angehörigen viel Freude macht. Doch neben dieser Freude runzelt dann doch so manches Fast-Elternpaar mitunter kräftig die Stirn, wenn es um die Frage geht "Darf mein Kind einen geographischen Namen bekommen?".
(firmenpresse) - Eine berechtigte Frage, denn in Deutschland ist nicht alles erlaubt was da Namen heißt und so kann es durchaus zu einer reichlichen Verwirrung kommen. Alban, Carmen, Brett oder Cajetano? Sicherlich nicht gerade traditionelle deutsche Vornamen, aber immer wieder gefragte Namen für ein Kind. Erlaubt oder nicht erlaubt, heißt dann hier die etwas abgewandelte Gretchenfrage. Eine kleine beruhigende Anmerkung an dieser Stelle: Ja, es sind durchaus geografische Vornamen erlaubt, wenn auch mitunter mit der Bedingung eines zweiten Vornamens. Grundsätzlich entscheidet der zuständige Standesbeamte bei der Anmeldung des Kindes, ob der gewählte Name dem Kindeswohl schaden könnte oder die deutsche Rechtsprechung hierbei einen großen Riegel vorschiebt.
Kaum einen Riegel vorschieben wird diese Rechtsprechung bei Namen wie Clyde (Ursprung ist hier ein schottischer Fluss), Errol (ein schottischer Ortsname), Teresa (eine Insel neben Santorin) oder auch Lydia (zurückgehend auf eine alte griechische Landschaft in der heutigen Türkei). Doch möchten Eltern ihr Baby in Deutschland dann Montana, Kenia oder Nepomuk und Lachlan nennen, könnte es reichlich Diskussionsbedarf vor dem Beamten geben. Unschwer lässt sich erkennen, dass eine Namenswahl auf den Grundlagen geografischer und geschichtlicher Ebene nicht immer ganz einfach vonstatten geht.
Mehr Klarheit zu diesem wichtigen Thema kann man sich, neben einer riesigen Auswahl an Vornamen für Mädchen und Jungen, unter http://www.baby-vornamen.de/Ratgeber/ verschaffen und so ganz nebenbei auch die rechtlichen Grundlagen im Bezug auf die Namenswahl des Kindes erlernen.
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