(ots) - Immer weniger Jugendliche und Heranwachsende
werden in Baden-Württemberg der Bewährungshilfe unterstellt. Wurden
2009 noch 2.857 nach Jugendstrafrecht verurteilte Personen der
Bewährungshilfe des Landes unterstellt, waren es 2015 nur noch 1.932
junge Straftäter, die eine Bewährungsstrafe erhielten: ein Rückgang
um circa 32 Prozent. Der Rückgang bei jungen Klienten, die nach Teil-
oder Vollverbüßung einer Haftstrafe der Bewährungshilfe unterstellt
wurden, ist mit circa 29 Prozent nahezu analog (2009: 446 Personen;
2015: 323 Personen). Diese positive Entwicklung korrespondiert mit
der rückläufigen Anzahl inhaftierter junger Straftäter in
Baden-Württemberg: "Ein Indikator dafür", so Christian Ricken,
Geschäftsführer für Sozialarbeit, "dass Jugendkriminalität - entgegen
der öffentlichen Wahrnehmung - kontinuierlich abnimmt".
Körperverletzung, Diebstahl und BtMG-Verstöße immer seltener
Auch im Kontext der Deliktarten, die einer
Bewährungshilfeunterstellung vorangingen, sind zwischen 2009 und 2015
erhebliche Änderungen bei Jugendlichen und Heranwachsenden
festzustellen. So waren 2015 im Vergleich zu 2009 56 Prozent weniger
junge Klienten aufgrund einer Straftat "gegen die körperliche
Unversehrtheit" der Bewährungshilfe unterstellt (2009: 1.155
Personen; 2015: 506 Personen); auch in Hinblick auf "Eigentums- und
Vermögensdelikte" (2009: 1.097 Personen; 2015: 540 Personen) und
"Verstöße gegen das BtMG" (2009: 552 Personen; 2015: 318 Personen)
lässt sich für den gleichen Zeitraum eine ähnlich positive
Entwicklung bilanzieren. "Diese Ergebnisse belegen eindrücklich, dass
Resozialisierungsprogramme, wie z. B. Antiaggressiontrainings oder
Mediationsmaßnahmen, ungleich wirkungsmächtiger sind als harte
Sanktionen. Tateinsicht und Opferempathie zu entwickeln, führt
insbesondere bei jungen Straftätern dazu, kriminelle Verhaltensweisen
kritisch zu reflektieren und aufzugeben", erläutert Christian Ricken
die Vorteile eines eher sozialkonstruktiven Umgangs mit jungen
Straftätern.
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