(ots) - Die Daten für den Bezug von Sozialleistungen im
Kalenderjahr 2015 wurden der Finanzverwaltung von der Bundesagentur
für Arbeit (BA) zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich hat die
Finanzverwaltung die Datenübermittlung bestätigt und damit für den
Druck der Leistungsnachweise durch die BA freigegeben. Mit der
Druckaufbereitung der Leistungsnachweise wurde begonnen. Der Versand
an die Kunden erfolgt kontinuierlich in den kommenden Tagen.
Mit Hilfe dieser Leistungsnachweise wird von den Finanzämtern ein
besonderer Steuersatz ermittelt, insbesondere dann, wenn im
zurückliegenden Jahr beispielsweise Lohnersatzleistungen
(Arbeitslosengeld) bezogen wurden.
Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
http://statistik.arbeitsagentur.de.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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