PresseKat - Wenn der Kunde nicht zahlt: IHK informiert zu Neuregelungen im Zwangsvollstreckungsrecht

Wenn der Kunde nicht zahlt: IHK informiert zu Neuregelungen im Zwangsvollstreckungsrecht

ID: 1339481

(PresseBox) - Die IHK Saarland weist darauf hin, dass zum 1. April 2016 für Zwangsvollstreckungsaufträge ein Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verbindlich wird. Das Formular ist unter www.bmjv.de - Rubrik: Service/Formular, Muster und Vordrucke eingestellt. Ihren Mitgliedsunternehmen rät die IHK dringend, alle Formalien einzuhalten und das Muster-Formular unterschrieben in Papierform an den Gerichtsvollzieher zu übersenden. Auf ihrer Website (www.saarland.ihk.de) hat die IHK unter der Kennzahl 64 das Merkblatt "Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt" eingestellt. Darin finden sich umfangreiche Informationen zur Durchführung von Mahn- und Inkassoverfahren, damit es nicht zur Zwangsvollstreckung kommt.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Mit dem nötigen Wissen richtig kochen Business Pecha Kucha: ZFH macht mit
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 31.03.2016 - 15:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1339481
Anzahl Zeichen: 1058

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Saarbrücken



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn der Kunde nicht zahlt: IHK informiert zu Neuregelungen im Zwangsvollstreckungsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

IHK Saarland ehrt 104 Landesbeste in Aus- und Weiterbildung ...

Bei ihrer diesjährigen Bestenfeier am 7. November im Saarbrücker E- Werk hat die IHK Saarland 104 Teilnehmer der IHK-Abschlussprüfungen als ?Landesbeste? ausgezeichnet. Gemeinsam mit Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und ...

Ladenöffnungszeiten am 1. Advent und Heiligabend ...

Die Vorweihnachtszeit ist für den Handel die umsatzstärkste Zeit. Viele Kunden nutzen insbesondere die Wochenenden, um sich mit Geschenken und Lebensmitteln einzudecken. Prinzipiell dürfen im Saarland Ladengeschäfte an jährlich höchstens vier S ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes