(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir den Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e. V. (BUND) in dessen presserechtlichen Angelegenheiten
vertreten.
Aus Anlass aktueller Berichterstattungen über das Klageverfahren
anlässlich der ARD-Sendung "plusminus" unter dem Titel "Der BUND vor
der Zerreißprobe?" vom 05.08.2015 bittet der BUND uns Ihnen zu
schreiben.
In der Berichterstattung der Sendung hieß es, der BUND sei "total
unterwandert von den Erzeugern von erneuerbarer Energie, die jetzt
mittlerweile dort den Ton angeben.".
Zudem wurde behauptet, es gebe 20 führende Persönlichkeiten des
BUND in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der
Wind-Lobby angestellt seien und für diese arbeiten.
Die Beklagten stützten sich für die Begründung ihrer Thesen auf
eine Liste entsprechender Personen, die sie jedoch außergerichtlich
zur gütlichen Beilegung dem BUND nicht zur Verfügung gestellt haben.
Der BUND sah sich so gezwungen, auf gerichtliche Hilfe
zurückzugreifen.
Im Laufe des Prozesses überreichten die Beklagten die Liste mit
den entsprechenden Personen, die erhebliche Recherchemängel
offenbarte. Eine Vielzahl der benannten Personen hat keinerlei
Einfluss beim BUND. Einige Personen waren nicht einmal Mitglieder
beim BUND. Eine Vielzahl der Personen hat keinerlei Anstellung oder
Funktion in der Windlobby. Schließlich waren sogar
Namensverwechslungen enthalten, d. h. es wurden namensgleiche
Personen im Internet gefunden, die aber in keiner Beziehung zum BUND
stehen.
Die Beklagten vertraten die Ansicht, dass all diese Personen zu
dem besagten Personenkreis zählen. Das Angestelltenverhältnis
interpretierten die Beklagten so weit, dass darunter auch Mitglieder
zu verstehen seien, die nur Anteile an Windkraftanlagen halten
würden.
Dazu muss klargestellt werden: Im BUND gibt es rund 2Â 000 Orts-
und Kreisverbände mithin ca. 10 000 Vorstände allein auf Ortsebene.
Zusätzlich gibt es noch einmal rund 3 800 Mitglieder in den
jeweiligen Arbeitskreisen. Insgesamt unterstützen rund 500 000
Bürgerinnen und Bürger den BUND.
Eine Liste von 20 oder mehr Personen kann so schon an sich nicht
wirklich ernsthaft eine "Verquickung" oder "Unterwanderung" des BUND
begründen.
Der BUND ist nunmehr davon überzeugt, dass die Vorwürfe jeglicher
Tatsachengrundlage entbehren. Nach eingehender Recherche ist keiner
der 190 Bundes- und Landesvorstände und Bundes- und
Landesgeschäftsführer des BUND bei der Windenergiebranche angestellt.
Allein eine Person aus dem Kreis ist ehrenamtlich für die
Windenergiebranche tätig.
Das Gericht hat jetzt darauf hingewiesen, dass der Streit als eine
Auseinandersetzung erscheint, für deren Befriedigung eine
gerichtliche Entscheidung nicht sinnvoll erscheint. Es bat um
Rücknahme der Klage, damit die Parteien dieses ernstzunehmende Ringen
um das beste Vorgehen zum Verhältnis zwischen Naturschutz und
Windenergie führen können.
Dem schließt sich der BUND sehr gern an. Er hätte den Streit auch
schon außergerichtlich gern beigelegt. Es ist nicht die Hauptaufgabe
des BUND presserechtliche Rechtsstreitigkeiten durchzufechten.
Wir bitten die benannten Tatsachen bei künftiger Berichterstattung
zu berücksichtigen und erinnern an die journalistischen
Sorgfaltspflichten und insbesondere an das journalistische
Vollständigkeitsgebot.
Für weitere Rechercheanfragen steht der BUND sehr gern zur
Verfügung.
Pressekontakt:
Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte
Dr. Steffen Bunnenberg
Fasanenstraße 71
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