Der Finanzskandal um K1 Fonds entlarvt die Schwächen der Finanzaufsicht und stellt die Zuverlässigkeit der Banken in Frage. Geprellte Anleger müssen jetzt prüfen, ob sie ihren Anlageberater für den Schaden in Regress nehmen oder sich ihr Geld von den Hintermännern des K1-Fonds wiederholen können.
(firmenpresse) - Der Finanzskandal um den Fonds K1 Invest entlarvt die Schwächen in der Finanzaufsicht. "Solange es Inseln wie die British Virgin Islands gibt, die Finanzjongleuren einen Rückzugsraum bieten, kann die deutsche Finanzaufsicht die Anleger auch nicht konsequent vor Finanzhaien schützen", kritisiert Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Siegburg. Hinzu kommen Gesetzeslücken auf nationaler Ebene. "Auch die Hintermänner des K1-Fonds haben die Lücken in der Finanzaufsicht systematisch ausgenutzt", sagt Rechtsanwalt Göddecke.
Der Initiator des K1-Fonds, Helmut Kiener, griff immer wieder in die Trickkiste des Grauen Kapitalmarkts. Er firmierte seine Fonds um, änderte die Fondskonstruktion und verlagerte den Sitz seines Fonds auf die Britisch Virgin Islands, als der Druck der Finanzaufsicht zu groß wurde. "Diese Ausweichmanöver sind für unseriöse Finanzjongleure typisch. Je unseriöser, desto mehr Energie bringen sie auf, um die Finanzaufsicht auszuhebeln", sagt Anlegeranwalt Hartmut Göddecke mit einem Bedauern für die Beamten der Finanzaufsicht: "Die müssen sich bei ihrer Arbeit wie Sisyphos fühlen", so Göddecke.
BaFin hat vergeblich versucht, den K1-Fionds zu stoppen
Tatsächlich hat die Finanzaufsicht mehrfach versucht, Kiener das Handwerk zu legen. 2001 untersagte die Finanzaufsicht – damals noch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) – Helmut Kiener die Finanzportfolioverwaltung und ordnete die Rückabwicklung des K1 Fonds GbR an. Zwei Jahre später ging die Finanzaufsicht – jetzt als BaFin – erneut gegen Kiener vor. Diesmal hießen die Fonds K1 Invest und K2 Invest. Anschließend ging Kiener von den Virgin Islands aus mit der K1 Invest Ltd auf Kundenfang. Auch in Deutschland. Erneut schritt die BaFin ein und untersagte Kiener das Finanzkommissionsgeschäft. Vergeblich!
Denn diesen Bescheid der BaFin ließ das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im November 2007 platzen (Aktenzeichen: 1 E 1855/05). "Kiener hatte wieder auf eine Lücke in der Finanzaufsicht spekuliert. Er bot Anlegern an, sich mit Genussrechten am Kiener-Fonds zu beteiligen. Das Kapital sollte in spekulative Finanzinstrumente wie Optionen, Futures oder Termingeschäfte investiert werden. Doch das ist laut Verwaltungsgericht Frankfurt kein verbotenes Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes", erklärt Rechtsanwalt Göddecke das Scheitern der Finanzaufsicht.
Hat die Finanzaufsicht beim K1-Fonds Fehler gemachtr?
Eventuell hat die BaFin in dem Verfahren auf das falsche Pferd gesetzt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ließ offen, ob Kiener eine verbotene Finanzdienstleistung betrieben hat. Diesen Vorwurf hatte die BaFin in ihrem Bescheid gegen den Kiener-Fonds von den Virgin Islands offenbar nicht beachtet.
Der K1-Fonds ist eine Peinlichkeit für Banken
Dass Kiener selbst große Banken abgezockt hat, "wirft kein gutes Licht auf die Banker", sagt Anlegeranwalt Göddecke. "Wenn schon angebliche Profis bei der Auswahl von Kapitalanlagen versagen, wie wollen die Banken dann ihre Kunden seriös beraten?" Göddecke vermutet, dass die verantwortlichen Bankmanager zum Opfer ihrer Casinomentalität wurden. "Diese unprofessionelle Haltung ist eine Ursache der Entwicklung, die zur Krise auf den Finanzmärkten geführt hat. Wenn Banken nur noch auf Spekulation setzen statt auf Substanz, muss man sich nicht wundern, wenn die Banker zu Spielern mutieren." Wer sich selbst von irrwitzigen Renditeversprechen blenden lässt, ist ein gefundenes Fressen für Finanzhaie. "Es ist der Irrglaube der Banker, alles wäre erlaubt und möglich, wenn es nur Rendite verspricht, die aus Helmut Kiener den Schneider der Finanzbranche gemacht hat", sagt Anlegeranwalt Hartmut Göddecke in Anlehnung an den Betrug des Baulöwen Schneider.
Anleger brauchen professionelle Hilfe vom Rechtsanwalt
Noch unklar ist derzeit, wie viel Geld die Anleger des K1-Fonds verloren haben. Möglicherweise ist noch etwas zu retten. Im Visier der Anlegeranwälte stehen vor allem die Drahtzieher des K1-Fonds. Darüber hinaus können Anleger im Fall von Falschberatung auch von ihrem Anlageberater Schadensersatz fordern. Am Ende kommt es auf den Einzelfall an. Deshalb muss sich jeder Anleger im persönlichen Fall Klarheit verschaffen. Am besten gelingt das mit professioneller Hilfe von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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