Bundesförderrichtlinie - Erste Erfahrungen aus der Praxis
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12. Mai 2016, Düsseldorf
19. Mai 2016, Berlin
Um ganz Deutschland mit schnellem Internet zu versorgen, hat die Bundesregierung mit der Bundesförderrichtlinie vom 22. Oktober 2015 ein Förderprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen 2,7 Milliarden Euro in die Förderung von Breitbandausbauvorhaben investiert werden. Je Vorhaben wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Fördersumme von bis zu EUR 15.000.000,00 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellt.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufs vom 18. November 2015, der bis zum 31. Januar 2016 lief, wurden 162 Förderanträge von Kommunen und Landkreisen positiv beschieden. In den nächsten Förderwellen wird eine weitere Zunahme von Förderanträgen erwartet. Damit wird auch die Zahl der Anträge steigen, die miteinander im Wettbewerb um die zur Verfügung stehenden Fördermittel stehen. Daher ist neben der im Hinblick auf den Zieltermin 2018 erforderlichen Geschwindigkeit bei der Antragstellung dringend angeraten, eine zielgerichtete und professionelle Vorbereitung durchzuführen, um einen erfolgversprechenden Antrag zu stellen.
Neben der Beachtung der formalen Voraussetzungen für einen Förderantrag ist die Vorbereitung des Förderantrags unter Berücksichtigung der potenziellen Punktevergabe gemäß dem sog. Scoring-Modell, wonach sich der Umfang der Förderfähigkeit der Anträge richtet, von wesentlicher Bedeutung. So sind z.B. die Versorgung gewerblicher und industrieller Nachfrager mit zukunftssicheren symmetrischen Anschlüssen mit einer Bandbreite von 1 Gbit/s, der flächendeckende NGA-Breitbandausbau sowie die Fertigstellung des Projektes bis Ende 2018 von entscheidender Relevanz für die Erfolgsaussichten einer Antragstellung.
Anhand eines Planspiels, in dessen Rahmen eine Antragstellung simuliert wird, werden typische Fallstricke bei der Fördermittelbeantragung aufgezeigt und den Teilnehmern konkrete Lösungsvorschläge an die Hand gegeben. Hierbei geht es den Veranstaltern weniger um eine abstrakte Darstellung der Fördervoraussetzungen als vielmehr um das Aufzeigen praktischer Handlungsempfehlungen.
Unsere Referenten haben langjährige Erfahrung in der Begleitung von Breitbandausbauprojekten und sind seit dem Startschuss des Bundesförderprogramms mit diesem befasst. Die Begleitung von Gemeinden und Landkreisen gehört zu ihrer täglichen Beratungspraxis.