(ots) -
Wenn Dieselautos auf der Straße die Grenzwerte für giftige
Stickoxide um ein Vielfaches überschreiten, ist das grundsätzlich als
illegal zu bewerten. Das ergibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestages, das "Frontal 21" vorliegt und
über das das ZDF-Magazin am Dienstag, 5. April 2016, 21.00 Uhr,
berichtet. Zwar werde die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nur beim
Labortest überprüft. Doch habe der Gesetzgeber die Hersteller dazu
verpflichtet, "dass die Emissionskontrollsysteme auch im
Alltagsbetrieb ordnungsgemäß arbeiten" - also auch auf der Straße.
Der Gesetzgeber habe ein "striktes, weitreichendes Verbot von
Abschalteinrichtungen" festgeschrieben, vor allem im Interesse des
Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
Daimler und BMW hatten in der Vergangenheit mehrfach bestritten,
illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden. Hohe Abgaswerte
begründeten sie unter anderem damit, dass der Motor bei niedrigen
Außentemperaturen geschützt werden müsse. Motorschutz ist ein
Ausnahmetatbestand bei Abschalteinrichtungen. Auch dazu stellt das
Gutachten klar: Die Ausnahmeregelung sei "eng auszulegen", die
Abschalteinrichtung dürfe nur ausnahmsweise eingesetzt werden. Selbst
Minustemperaturen rechtfertigten kein Eingreifen einer
Abschalteinrichtung.
"Das Gutachten zeigt deutlich, dass die Rechtfertigung von BMW und
Daimler nicht stichhaltig ist", so Oliver Krischer, stellvertretender
Fraktionschef von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag gegenüber
"Frontal 21". Seine Fraktion hatte das Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes in Auftrag gegeben. Seine Forderung: "Die
Bundesregierung muss jetzt handeln und diese nach Auffassung des
Wissenschaftlichen Dienstes illegale Praxis endlich abstellen."
Anfang des Jahres zeigten Messungen im Auftrag von "Frontal 21",
dass Dieselfahrzeuge von VW, BMW, Mercedes und Renault hohe
Stickoxidemissionen auf der Straße verursachten. BMW hatte das
Abgasverhalten unter anderem mit "Motorschutz" bei "niedrigen
Außentemperaturen" begründet. Ähnlich argumentierte Daimler kürzlich
bei Messungen des niederländischen Prüfinstituts TNO.
Für den Verband der Automobilindustrie stellt die Ausarbeitung des
Wissenschaftlichen Dienstes "keinen neuen Sachstand" dar. Vielmehr
werde "summarisch und ohne Bezug zu Einzelfällen der einschlägige
europarechtliche Regelungskontext im Hinblick auf das Verbot von
Abschalteinrichtungen und dessen Ausnahmen betrachtet", so der
Verband gegenüber "Frontal 21".
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(Michael Hölting)
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