Der BeWo-Planer, eine Softwarelösung für die Eingliederungshilfe, wurde jetzt mit einem neuen Terminplaner-Tool ausgestattet. Beim BeWo-Planer handelt es sich um ein Programm, das vom Kölner Software-Anbieter Beyondsoft für Ambulante Dienste und Sozialstationen entwickelt wurde.
(firmenpresse) - Für Mitarbeiter, die in der Eingliederungshilfe und insbesondere im Bereich Ambulant Betreutes Wohnen und Jugendhilfe tätig sind, spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Denn jede Minute, die für die Organisation des Tagesablaufs aufgewendet werden muss, fehlt bei der Arbeit mit den Klienten. Deshalb sind die Anforderungen, die an eine unterstützende Software gestellt werden, hoch. Besonderen Wert legen BeWo-Mitarbeiter dabei auf einen zuverlässigen Termin-Manager.
Beim neuen BeWo-Planer-Tool handelt es sich um eine innovative Lösung für die Terminfindung unterschiedlicher Akteure und Ressourcen. Alles an einem Platz und ohne Medienbruch, heißt hierbei die Devise. Denn die Koordination der Termine funktioniert, ohne dabei auf weitere Programme zugreifen zu müssen. Besonders hilfreich für die Zeit- und Terminplanung ist, dass die Kalender aller Beteiligten so zusammengefügt und übereinandergelegt werden können, dass Freizeiten sofort erkennbar sind.
Der Kalender bietet auch Zu- bzw. Absagemöglichkeiten sowie eine Erinnerungsfunktion im primären Arbeitswerkzeug – also im BeWo-Planer selbst. Dieser verfügt über eine übersichtliche Rechteverwaltung. „Damit jeder nur das im Kalender sieht was er sehen soll“, erklärt Jörg Behr von Beyondsoft. Der Kalender kann beispielsweise so eingerichtet werden, dass jeder Nutzer nur Zugriff auf seine Klienten hat.
„Der BeWo-Planer funktioniert selbstverständlich auch mobil“, so Jörg Behr. Die neue Kalenderfunktion steht somit auch auf mobilen Endgeräten als Termin-Manager zur Verfügung.
Der BeWo-Planer ist eine internetbasierte Softwarelösung aus der Kölner Softwarefirma Beyondsoft. Sie dient der einfachen und kostengünstigen Dokumentation und Abrechnung in der Eingliederungshilfe insbesondere nach SGB VIII und SGB XII.