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Fast jedem graut es vor der Steuererklärung. Die vielen Formulare,
die man ausfüllen muss, und dann weiß man nicht genau, was man alles
absetzen kann - viele lassen es lieber gleich. Dabei kann man mit
etwas Mühe richtig viel Steuern sparen. Außerdem sind die meisten
sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer dazu gehört,
weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Verdienen Sie als Single in diesem Jahr mehr als 8.652
Euro, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei
Eheleuten und Lebenspartnerschaften verdoppelt sich die Summe des
sogenannten Grundfreibetrags. Doch nur, weil man unter dem
Grundfreibetrag bleibt, heißt das nicht, dass man keine
Steuererklärung abgeben muss, wie Christina Georgiadis vom
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH,
erklärt.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:34 Min.): "In vielen Fällen
müssen Arbeitnehmer dennoch eine Steuererklärung abgeben. Zum
Beispiel wenn Sie neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr
als 410 Euro im Jahr bekommen haben - zum Beispiel Elterngeld,
Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Oder, wenn Sie und Ihr Ehe-
bzw. Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die
Steuerklasse III oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder
Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder, wenn
Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr
wieder geheiratet haben."
Sprecher: Grundsätzlich gilt: Einfach keine Steuererklärung
abzugeben, ist keine Lösung. Denn dann können Mahnungen, Zwangsgeld
und Verspätungszuschlag drohen.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Der
Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten
Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Wenn Sie auch den
letzten Abgabetermin verstreichen lassen, wird der Finanzbeamte
schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, und das fällt meistens
eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen dann mehr
Steuern, als Sie eigentlich müssten."
Sprecher: Die Steuererklärung lohnt sich also für fast jeden.
Absetzen kann man zum Beispiel die Ausgaben für den Beruf, sogenannte
Werbungskosten, dazu gehören Aufwendungen für Fachbücher, für ein
häusliches Arbeitszimmer oder Fahrtkosten. Absetzen kann man auch
Kosten für die Kinderbetreuung oder Handwerker, aber auch Spenden und
Unterhaltszahlungen. Wichtig ist, die Belege mit einzureichen. Wem
das alles zu kompliziert ist, der kann sich an einen
Lohnsteuerhilfeverein wenden.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."
Viele glauben es vielleicht nicht, aber eine Steuererklärung lohnt
sich fast für jeden. Mehr Infos, wer eigentlich eine Steuererklärung
abgeben muss und was Sie dabei alles beachten müssen, finden Sie auch
im Internet unter www.vlh.de.
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Christina Georgiadis
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