PresseKat - Steuerspartipps für Eltern - So können Sie die Kosten für Ihr Kind absetzen (AUDIO)

Steuerspartipps für Eltern - So können Sie die Kosten für Ihr Kind absetzen (AUDIO)

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(ots) -
Kinder sind unsere Zukunft, aber Kinder kosten auch Geld. Das
beginnt bei der Kleidung und dem Spielzeug - und geht weiter mit
Schulgeld und Ausgaben für die Kinderbetreuung. Gut, dass man solche
Kosten von der Steuer absetzen kann. Nur, wie geht das? Was ist
möglich? Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Bis zum 14. Lebensjahr kann man die Betreuungskosten für
seine Kinder steuerlich absetzen - egal, ob KiTa, Hort, Babysitter
oder Au-Pair. Es dürfen aber nur zwei Drittel der Kosten und maximal
4.000 Euro pro Jahr sein. Wichtig dabei ist, jede Rechnung mit der
Steuererklärung einzureichen. Sogar wenn Oma und Opa aufpassen, kann
man etwas absetzen, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Wenn Oma oder Opa auf
die Kinder aufpassen, können Sie als Eltern ihnen die Fahrtkosten
erstatten und in Ihrer eigenen Steuererklärung angeben. 30 Cent pro
gefahrenem Kilometer dürfen Sie berechnen. Wenn Sie ganz sicher gehen
wollen, dass das Finanzamt die Fahrtkosten anerkennt, dann setzen Sie
einen Vertrag mit den Großeltern auf. Oma und Opa schreiben ihren
Name und ihre Adresse auf, dass sie Ihr Kind regelmäßig betreuen und
dafür eine Erstattung der Fahrtkosten per Banküberweisung erhalten."

Sprecher: Auch die Kosten für Privatschulen sind als
Sonderausgaben absetzbar bis maximal 5.000 Euro pro Jahr.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:06 Min.): "Voraussetzung dafür
ist, dass Sie für Ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag
bekommen. Absetzbar sind nur die Unterrichtskosten."

Sprecher: Und auch werdende Eltern können sich freuen, denn viele
Ausgaben rund um die Schwangerschaft kann man beim Finanzamt angeben.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:15 Min.): "Dazu gehören die




Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs, die
Schwangerschaftsgymnastik oder auch Medikamente, die die Krankenkasse
nicht zahlt. Auch Fahrtkosten zum Frauenarzt, ins Krankenhaus oder zu
den Kursen, die Rechnungen der Hebamme oder die Geburtskosten lassen
sich als außergewöhnliche Belastung absetzen."

Sprecher: Unterstützung im Steuerdschungel bekommen Sie von einem
Lohnsteuerhilfeverein.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."

Wie sagt man so schön: Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein
dagegen sehr. Holen Sie sich ein bisschen finanzielle Unterstützung
fürs Elternsein vom Finanzamt. Mehr Infos, was Sie an Kosten für Ihre
Kinder bei der Steuer angeben können, finden Sie im Internet unter
www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Tel.:06321/49010
Mail:presse(at)vlh.de


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Datum: 05.04.2016 - 16:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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